Hallo alle zusammen
Meine Freundin und ich haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Nun ist es so das wir in der Wohnung seid März 2016 wohnen. Zu der Zeit war der Vater unserer jetzigen Vermieterin Eigentümer und unser Vermieter. Vor etwa 1 Jahr hat seine Tochter die Wohnung von ihm gekauft ( er lebt noch und sie hat die Wohnung nicht geerbt). Nach dem alles geregelt war mit dem Grundbucheintrag hat sie mit uns einen neuen Mietvertrag gemacht.
Meine Frage ist ob sie uns überhaupt wegen Eigenbedarf kündigen darf oder ob sie sich an eine Sperrfrist halten muss?
Vielen Dank und ich freu mich auf eure Antworten