Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo alle zusammen :)

    Meine Freundin und ich haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Nun ist es so das wir in der Wohnung seid März 2016 wohnen. Zu der Zeit war der Vater unserer jetzigen Vermieterin Eigentümer und unser Vermieter. Vor etwa 1 Jahr hat seine Tochter die Wohnung von ihm gekauft ( er lebt noch und sie hat die Wohnung nicht geerbt):D. Nach dem alles geregelt war mit dem Grundbucheintrag hat sie mit uns einen neuen Mietvertrag gemacht.

    Meine Frage ist ob sie uns überhaupt wegen Eigenbedarf kündigen darf oder ob sie sich an eine Sperrfrist halten muss?

    Vielen Dank und ich freu mich auf eure Antworten

  • Ich lese heraus, dass es schon bei eurem Einzug eine Wohnung innerhalb einer WEG war. Dann gibt es keine Sperrfrist, denn die gibt es nur wenn eine erstmalige Umwandlung in eine Eigentumswohnung stattfindet.

    Trotzdem solltet ihr euch juristischen Rat bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein holen, weil bei Eigenbedarfskündigungen viele Fehler gemacht werden.

  • Da ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden ist, könnte sich eine Unwirksamkeit der Kündigung aufgrund der Vorhersehbarkeit ergeben. Aber dafür muss man sich dann genau anschauen ob es vorhersehbar war.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!