Hallo,
wir sind im Oktober 2019 in eine Wohnung bei Vonovia eingezogen. Die Wohnung hat sich im Ende einer kompletten Modernisierungsmaßnahme befunden.
Das heißt es wurde aus unserer Sicht, seit Einzug, nichts mehr Modernisiert, sondern es wurden lediglich Gerüste abgebaut, Feuermelder angebracht, Balkontür entriegelt etc.
Nun haben wir Ende Januar 2020 eine Ankündigung bezüglich einer Mieterhöhung wegen Modernisierung (inkrafttreten der Mieterhöhung zum Oktober 2020) erhalten.
Ich habe mich ein wenig durch die Paragraphen im BGB gearbeitet. wesentlich sind da wahrscheinlich: §559, §555c, §555d und §558, aber ich kann mir kein klares Bild schaffen.
Zum einen Befinden wir uns ja in der 15 monatigen Frist nach Einzug (§558) davon ausgeschlossen sind aber Modernisierung nach §559.
Es wurde uns aber nie die Modernisierung nach §555c oder d angekündigt. Wie auch, da haben wir noch nicht dort gewohnt.
Nun möchten wir dieser Mieterhöhung im besten Fall erfolgreich Widersprechen. Wir wissen jedoch nicht auf welcher Grundlage.
Was ist eure Meinung dazu? Ist eine Erhöhung der Miete wegen Modernisierung möglich, obwohl die Modernisierung zu Vertragsbeginn fast abgeschlossen war?
Danke und Viele Grüße.