Mieterhöhung wegen Modernisierung - Vertragsbeginn erst zum Ende der Modernisierung

  • Hallo,

    wir sind im Oktober 2019 in eine Wohnung bei Vonovia eingezogen. Die Wohnung hat sich im Ende einer kompletten Modernisierungsmaßnahme befunden.

    Das heißt es wurde aus unserer Sicht, seit Einzug, nichts mehr Modernisiert, sondern es wurden lediglich Gerüste abgebaut, Feuermelder angebracht, Balkontür entriegelt etc.

    Nun haben wir Ende Januar 2020 eine Ankündigung bezüglich einer Mieterhöhung wegen Modernisierung (inkrafttreten der Mieterhöhung zum Oktober 2020) erhalten.

    Ich habe mich ein wenig durch die Paragraphen im BGB gearbeitet. wesentlich sind da wahrscheinlich: §559, §555c, §555d und §558, aber ich kann mir kein klares Bild schaffen.

    Zum einen Befinden wir uns ja in der 15 monatigen Frist nach Einzug (§558) davon ausgeschlossen sind aber Modernisierung nach §559.

    Es wurde uns aber nie die Modernisierung nach §555c oder d angekündigt. Wie auch, da haben wir noch nicht dort gewohnt.

    Nun möchten wir dieser Mieterhöhung im besten Fall erfolgreich Widersprechen. Wir wissen jedoch nicht auf welcher Grundlage.

    Was ist eure Meinung dazu? Ist eine Erhöhung der Miete wegen Modernisierung möglich, obwohl die Modernisierung zu Vertragsbeginn fast abgeschlossen war?

    Danke und Viele Grüße.

  • Hallo,

    laut deiner Schilderung ist unklar, ob die Modernisierung zum Vertragsbeginn bereits als abgeschlossen gilt. Das wäre aber wichtig. Ist der Vertragsbeginn nach Abschluss der Maßnahme, dann fällt eine Mieterhöhung per se weg. Denn nach dem Gesetz ist die Mieterhöhung dadurch begründet, dass sich die Wohnqualität oder Betriebskosten verbessern im Vergleich zu vorher. Und wenn der verbesserte Zustand schon bei Vertragsgebinn bestand, verbessert sich ja nichts mehr.

    Ich der Vertragsbeginn während der Modernisierungsmaßnahmen, ist nach dem Gesetz zwar eine Mieterhöhung möglich, aber ein Gericht würde der Mieterhöhung nach dem Gesetz von Treu und Glauben (§242 BGB) vermutlich nicht zustimmen. Denn der Vermieter hätte bei der Vertragsverhandlung die erhöhte Miete bereits einkalkulieren können, oder zumindest auf die folgende Erhöhung hinweisen müssen.

  • Der Vertragsbeginn ist vermutlich während der Modernisierung. Bisher habe ich aber nirgendwo gelesen, wann die Arbeiten offiziell beendet wurden.

    Ich habe der Mieterhöhung zunächst Widersprochen. Mal sehen was Vonovia antwortet.

    Danke für deine Hilfe.