Kündigung wegen Mietrückstand

  • Hallo, ich habe gestern einen Brief vom Anwalt bekommen wegen den Mietrückständen die sich wegen finanziellen Problemen meines Arbeitgebers aufgebaut haben.

    In dem Brief werde ich aufgefordert den Rückstand plus den Streitwert von 12 Kaltmieten zu bezahlen. Und natürlich den Anwaltskosten. Im Brief wird natürlich auch die Kündigung ausgesprochen, obwohl der Vermieter mir schon im Vorfeld gekündigt hatte und ich das auch akzeptiert habe. Ein weiterer Punkt wäre noch, das mir eine Zahlungsfrist zum 10.02. gesetzt wurde, die post hat aber das Einschreiben auch am 10. erst versucht zuzustellen. Ich konnte es aber erst gestern also am 11. abholen.

  • Hallo,

    was ist jetzt deine konkrete Frage?

    Ein weiterer Punkt wäre noch, das mir eine Zahlungsfrist zum 10.02. gesetzt wurde, die post hat aber das Einschreiben auch am 10. erst versucht zuzustellen

    Säumige Mieten müssen nicht gemahnt werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ups Frage vergessen^^

    1. Ist es so richtig das ich den Rückstand und den Streitwert zahlen muss? Habe gelesen das der Streitwert zur Bemessung der Kosten angenommen wird, aber nicht zu zahlen ist.

    2. Kann der Anwalt mir noch mal Kündigen? Obwohl ja eigentlich schon eine Kündigung läuft? Das beeinflußt ja wohl auch den Streitwert und somit die Anwaltskosten.

    3. Hat es irgendwelche Auswirkungen das mir der Brief zu spät zugestellt wurde? Unwirksamkeit etc. ? Selbst wenn ich das Geld hätte um zu zahlen, hatte ich ja keine Chance.

  • 1. In deinem Fall dürfte sich Rückstand und Streitwert decken. Es reicht also, dass du die Summe einmal begleichst. Die Nennung des Streitwertes sollen dich nur daran erinnern, welche zusätzlichen Kosten auf dich zukommen.

    2. Da die erste Kündigung deines Vermieters ja nichts gebracht hat, wird jetzt der Anwalt aktiv. das ändert aber nichts am Streitwert, außer dass die Anwaltskosten von dir zu zahlen sein werden.

    3. Durch diese Zahlungsfrist ist und bleibt die Kündigung wirksam.

  • zu 1. der schreibt aber explizit ich soll Rückstand z.B. 2000 plus Streitwert z.B. 3000 also 5000 zahlen. Und natürlich die dadurch berechneten Kosten. So wie ich das aber im Netz verstanden habe, wird der Streitwert festgesetzt um die Kosten zu ermitteln, aber im Endeffekt ist der Rückstand + die angefallenen Kosten zu zahlen.

  • Der Streitwert hat nur Sinn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung, weil sich daran die Gerichts- und Anwaltkosten orientieren. Und diese Kosten setzt das Gericht fest und nicht der Anwalt.

    P.S. Wieviele Mieten schuldest du denn?

  • Es ist nicht so, das ich monatelang garnichts gezahlt habe, aber durch die sehr schlechte finanzielle Situation meines Arbeitgebers hat sich über die jahre ein Rückstand von knapp 5000 Euro angesammelt. Im Anwaltsbrief steht auf jeden Fall das ich 5xxx Euro Mietrückstand + 3900 Euro Streitwert also 9xxx Euro + Anwaltsgebühren von 1xxx zahlen soll. In Summe also über 10000 Euro.

  • Hallo,

    der Streitwert muss nicht beglichen werden. Wie Köbes schon sagte, dient dieser nur der Berechnung von Anwalts- und Gerichtsgebühren.

    Ob man die Anwaltskosten tragen muss ist auch fraglich. Der Gläubiger hat auch eine Schadensminderungspflicht. Also bloß die Kündigung zu wiederholen und eine Fristsetzung kann schon fraglich sein, ob man dafür einen Anwalt beauftragen muss. Aber das richtet sich nur nach den Einzelumständen und kann hier nicht geklärt werden.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    was würdet ihr jetzt empfehlen??

    Brief an Vermieter mit dem Inhalt das wir Rückstände nach den Möglichkeiten begleichen und relativ Zeitnah ausziehen?

    Auch mit dem Hinweis drin, mit dem doch zu unrecht geforderten Streitwert und den unnötig hohen Anwaltskosten wegen dem Streitwert und der doppelten Kündigung

    Selbst Rechtsanwalt nehmen, was aber wieder unnötig die Kosten nach oben treibt?

    Oder abwarten und es evtl auf Gericht ankommen lassen? So wie es aussieht, ist das schreiben des Anwalts ja nicht ganz Rechtskonform.

  • Hallo,

    wir können dir nichts empfehlen, das wäre Rechtsberatung. Wir können nur über die gesetzlichen Möglichkeiten sprechen.

    Fakt ist, ein Streitwert ist kein Betrag, den man zu zahlen hat, sonder nur eine Messgröße, nach dem sich Anwalts- und Gerichtskosten richten. Und wenn es um Mietschulden geht, dann ist ein Streitwert von 12 Nettomonatsmieten normal. Das setzt auch ein Gericht so an und daraus berechnet sich die Gerichtsgebühr.

    Es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen ist niemals eine gute Idee, wenn man damit rechnen muss zu verlieren. Denn dann hat man noch höhere Kosten. Besser außergerichtlich eine Lösung finden. Dass du zumindest die Mietschulden zu zahlen hast, dürfte dir klar sein, dazu brauchst du keinen Anwalt um das zu wissen.

    Man kann durchaus kündigen, obwohl schon eine Kündigung läuft, das ist kein Hindernis. Vielleicht kannst du die Kündigung verhindern, wenn du jetzt alle Schulden zahlen würdest. Eventuell ist der Vermieter dann kulant und bereit, das Mietverhältnis fortzusetzen. Aber offen gesagt erscheint mir das nicht sehr wahrscheinlich, da die Zahlungsprobleme über Jahre schon gehen.

    Du hättest schon viel früher erkennen müssen, dass die Zahlungsprobleme deines Arbeitgebers nicht zulasten des Vermieters gehen können und dürfen. Du hättest bei deinem Arbeitgeber Druck machen sollen, dass du zumindest genug Geld für die Miete hast, oder du hättest dir eine andere Arbeitsstelle suchen können.