Nachbarwohnung Kernsaniert, dennoch gleich Miethöhe

  • Hallo,


    wir nehmen mal an, dass Mieter A seit mehr als 5 Jahren im Haus wohnt und die Wohnung noch nie saniert (oder renoviert) wurde. Eine Nachbarwohnung wurde aber während Leerstand Kernsaniert, inkl. Bad (sämtliche Armaturen, Fließen, etc.), neue Küche (in der Wohnung mit drin), sämtliche Böden und Wände (Neuputz). Die sanierte Wohnung wird nun an Mieter B vermietet, welcher aber die gleiche Höhe an Miete zahlt wie Mieter A.


    Die Fragen:

    1. Hat Mieter A ebenfalls ein Anrecht auf eine Sanierung (Gleichbehandlung)?

    2. Wenn bei 1. Ja: besteht ein Anrecht auf Wohnersatz mit Kostenübernahme durch Vermieter (Hotel, gleichw. Wohnung) während der Bauphase?

    3. Wenn bei 2 Ja: Was geschieht in dieser Zeit mit dem Mobiliar?

    4. Kann Mieter A evtl. die Miete senken, da die Wohnung, im Vergleich zu Wohnung B minderwertiger ist?


    Vielen lieben Dank im Voraus.


    Michael

  • Hallo Michael,


    Hat Mieter A ebenfalls ein Anrecht auf eine Sanierung (Gleichbehandlung)?

    Nein, der Mieter hat kein Anrecht. Der Vermieter hat gemäß §535 BGB die Wohnung nur in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, sofern die Abnutzung durch den üblichen Gebrauch herrührt. Mehr nicht.


    Fragen 2 und 3 erübrigen sich somit.


    Kann Mieter A evtl. die Miete senken, da die Wohnung, im Vergleich zu Wohnung B minderwertiger ist?

    Nein. Wie bereits erklärt besteht kein Anrecht auf Modernisierung. Es ist kein Mietmangel, wenn ein Nachbar eine bessere Wohnung hat. Man kann lediglich mit dem Vermieter ins Gespräch gehen um zu klären, ob er eh geplant hat, auch bei dir zu sanieren.