Hallo, folgende Frage: Ein Mieter hat unaufgefordert einen Bürgen gestellt. Die Problematiken mit den Bürgschaften sind bekannt. Es wird eine Bürgschaft unterschrieben und übergeben. Wie muss nun diese Bürgschaft in den Mietvertrag eingearbeitet werden? Reicht es, unter den Mieter den Namen und ggfs Ausweisnr. des Bürgen als "Bürgen" zu vermerken? Und da es sich bei der Bürgschaft um eine Bürgschaft für alle Ausfälle, Schäden, Miete etc handelt, darf man trotzdem noch eine Kaution verlangen? Danke schön
Bürgschaft
- Mieterlein4567
- Erledigt
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Wie muss nun diese Bürgschaft in den Mietvertrag eingearbeitet werden?
Gar nicht. Hier reicht eine einfache schriftliche Vereinbarung.
darf man trotzdem noch eine Kaution verlangen
Ja, bei einer freiwilligen Bürgschaft darf man das. Lediglich die vom Vermieter geforderte Bürgschaft wäre mit einer Kaution/Mietsicherheit gleichzusetzen.
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Ok, super, vielen Dank! Und reichte es aus, im Mietvertrag den Bürgen und die Bürgschaft namentlich und als Anhang zu benennen, der festverbindlich zum Mietvertrag dazu gehört?
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Es reicht ein einfacher Hinweis, dass eine Bürgschaft gibt.
Der Rest wird dann in der Bürgschaft selbst geregelt.
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Es reicht ein einfacher Hinweis, dass eine Bürgschaft gibt.
Der Rest wird dann in der Bürgschaft selbst geregelt.
Herzlichen dank!
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An sich bedarf es noch nicht einmal eines Hinweises im MV, es handelt sich ja um zwei unterschiedliche Verträge.