Hat mein Vermieter teilweise Vorauszahlungen unterschlagen?

  • Hallo zusammen,


    folgender Sachverhalt: Ich habe 12 Monate eine Summe X an Warmmiete bezahlt.

    Die Miete setzt sich laut Vertrag wie folgt zusammen:

    • Teil A für Kaltmiete
    • Teil B für Nebenkosten
    • Teil C für den Hauswart

    Jetzt kommt die Nebenkostenabrechnung. Meine Vorauszahlung entspricht Teil B x 12 Monate.

    Gefordert werden laut Abrechnung die auf mich umgelegten Nebenkosten plus die Kosten für den Hauswart.


    In meiner Vorauszahlung fehlt aber die Berücksichtigung von Teil C meiner Miete für 12 Monate.


    Da geht doch so nicht oder habe ich den Denkfehler und das ist doch korrekt?

    Vielleicht könnt ihr mir auf die Sprünge helfen.


    Danke!

  • Hallo,

    es könnte möglich sein, dass die Hauswartkosten im Vertrag als Pauschale vereinbart sind. Das weiß ich natürlich nicht. Im Zweifel müsstest du einen Anwalt fragen, der den Vertrag prüfen kann.

    Nehmen wir also mal an, der Hauswart wäre als Pauschale vereinbart, dann darf er nicht in der Nebenkostenabrechnung auftauchen. Andernfalls wäre es ja doppelt berechnet.

    Du hast also schon recht, dass das nicht stimmen kann. Da der Vermieter die Kosten in die Abrechnung geschrieben hat, dann muss er auch Teil C der Vorauszahlung anrechnen. Oder alternativ bleibt die Position ganz raus.