Kleinreparaturklausel unwirksam?

  • Hallo zusammen,

    habe jetzt einiges gelesen bin mir aber immer noch unsicher ob die nachfolgende Klausel wirksam ist:

    Bei einer Kaltmiete von 640 € pro Monat (Nk 160)

    Insgesamt 800 €

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    Die Kosten für, auch ohne Verschulden des Mieters, notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen, welche den häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieter ausgesetzt sind, übernimmt der Mieter im Einzelfall bis einschließlich 125,00 EUR, brutto, inkl. Mwst, (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnettomiete und max. 400,00 EUR innerhalb von 12 Monaten.

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    Die Gesamtkosten von Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres mit 400 € dürften passen.

    Aber "125 €, brutto inkl. MwSt." das wären ja mit Mwst 148,75 € oder lese ich das falsch?

    Wenn nein dann wäre das doch im Bereich des unzumutbaren und somit unwirksam oder?

    Freundlich Grüße

    Steven

  • Aber "125 €, brutto inkl. MwSt." das wären ja mit Mwst 148,75 € oder lese ich das falsch?

    Brutto und inkl. bedeutet bereits das die MwSt enthalten ist. Sonst würde es heißen netto und zzgl.

    Gruß

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