Hallo,
ich möchte gem. §573(3) BGB kündigen. Es handelt sich um ein EFH mit gemeinsamer Eingangstür. Das OG ist in 4 Zimmer, Küche und 3 Bäder aufgeteilt, jedoch nicht durch eine Haustür getrennt (Zimmertür im Flur/ Treppenhaus). Die 4 Zimmer sind jeweils an Einzelpersonen vermietet. Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Zimmer mit Bett, Schrank, Schreibtisch vermietet, ich habe in meinem Zimmer nur einen Kleiderschrank, den Rest habe ich selber mitgebracht. Im Mietvertrag steht ein Kündigungsausschluss für die ersten 12 Monate. Der Vertrag ist auf 3 Jahre befristet. Jedoch fehlen Angaben zum Mietobjekt gänzlich. Somit ist der Vertrag m.E. nicht gültig. Ist eine Kündigung gem. §573(3) BGB wirksam, da es sich nun ja um einen mündlichen Vertrag handeln müsste und ich nicht nachweisen kann, dass der Vermieter möbiliert vermietet? Oder reicht der ungültige Vertrag als Nachweis, bzw. ein Mietvertrag der anderen Mieter, welcher Angaben zum Mietobjekt beinhaltet?
Besten Dank!