Hallo Lieber Mitglieder,
Ich habe in Nebenkostenrechnung bei mir dies mal extra etwa 250 Euro fuer die Spuelung der Fussbodneheizung stehen.
Wir wohnen seit za 2,5 Jahre in der Wohnung und wir uebernehmen 30 Prozent der Heizkosten Kosten laut Quadrameter.
Laut Vermieter muessen wir aber die Spuelungskosten fur Fussbodenheizung auch Bezahlen.
nach suche im Internet habe ich gefunden das Laut dem Urteil vom 27.08.1998 die Kosten nicht auf Miter umgelegt werden koennen.(WuM 1999 225)
Urteil | Wohnraummiete: Umlegung der Kosten der Spülung der Fußbodenheizung | § 536 BGB, § 4 MietHöReglG |
Die Urteildokument an sich konnte ich aber im Internet niergendswo finden.
Der Urteil ist aber auch alt, ich wiess nicjt ob aktuells der Regel anders ist.
Ich habe hier 3 Bilder auch angehaengt die mein Mietvertrag Details zeigen.
Ich werde sehr Dankbar fuer eure Beratung und eure Zeit sein.
Zusaetzlich wird jetzt die Nebenkosten Vorauszahlung um 20 Euro erhoeht. Soll der Mietvertrag komplett neu ausgedruckt und unterschreiben werden oder geht dann nur auf eine A4 Seite?
mit freundlichen gruessen