Guten Tag,
Und zwar haben wir ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung sowie Kaution auszahlung!
Wir wohnten in der Wohnung nur 9 Monate! Da wir uns dort nicht wohl gefühlt haben (Balkon waren plötzlich fremde leute drauf weil man zugang von einem Büro dort hatte, vermieterin wohnte im Haus und kontrollierte alles u.s.w)
Jetzt haben wir einmal eine Nebenkostenabrechnung bekommen wo wir ein Guthaben von 276€ haben! Da die neue Mieterin mitte des Monats einziehen wollte und ich nicht die volle Miete zahlen wollte, habe ich die hälfte der Warmmiete von der neuen Mieterin bekommen (war vereinbart zwischen uns)
Zum Auszug kam dann die Vermieterin und drückte mir noch eine Abrechnung in die Hand wo drinn steht das 430€ kaution einbehalten wird wegen Schätznebenkosten und das die endgültige abrechnung erst Februar bis März 2021 vorgelegt werden kann!
Meine frage ist ob es rechtens ist das man nach einer wohnzeit von nichtmal ganz 9 Monaten soviel kaution einbehalten darf bzw. Kann?