Nebenkosten mit Kaution verrechnen

  • Guten Tag,

    Und zwar haben wir ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung sowie Kaution auszahlung!

    Wir wohnten in der Wohnung nur 9 Monate! Da wir uns dort nicht wohl gefühlt haben (Balkon waren plötzlich fremde leute drauf weil man zugang von einem Büro dort hatte, vermieterin wohnte im Haus und kontrollierte alles u.s.w)

    Jetzt haben wir einmal eine Nebenkostenabrechnung bekommen wo wir ein Guthaben von 276€ haben! Da die neue Mieterin mitte des Monats einziehen wollte und ich nicht die volle Miete zahlen wollte, habe ich die hälfte der Warmmiete von der neuen Mieterin bekommen (war vereinbart zwischen uns)

    Zum Auszug kam dann die Vermieterin und drückte mir noch eine Abrechnung in die Hand wo drinn steht das 430€ kaution einbehalten wird wegen Schätznebenkosten und das die endgültige abrechnung erst Februar bis März 2021 vorgelegt werden kann!

    Meine frage ist ob es rechtens ist das man nach einer wohnzeit von nichtmal ganz 9 Monaten soviel kaution einbehalten darf bzw. Kann?


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  • Hallo Amenko,

    Es ist nicht im Sinne des Gesetzes, irgend eine fiktive Abrechnung für die Zukunft anzusetzen. Was ein Vermieter stattdessen machen darf, ist einen Teil der Kaution zurück zu halten für eine eventuelle Nachzahlung. Wenn allerdings aufgrund einer vorherigen Abrechnung eher mit einem Guthaben zu rechnen ist, entfällt das auch.

    Im Übrigen ist deine Abrechnung formell unwirksam. Denn es ist nicht nachvollziehbar bzw. nachrechenbar, wie die Vermieterin auf die angegebenen Beträge für deinen Anteil kommt. Das kann nicht mal ich, obwohl ich beruflich mit Nebenkostenabrechnungen zu tun habe. Genau diese Nachvollziehbarkeit fordert aber der BGH für eine formell wirksame Abrechnung.

  • was würdest du empfehlen wie ich vorgehen sollte?

    Eine konkrete Handlungsempfehlung kann man hier nicht geben, weil das in die Rechtberatung gehen würde. Deine Möglichkeiten sind, die Abrechnung überhaupt nicht akzeptieren, da formell unwirksam und eine korrekte verlangen, oder nur den Schätzbetrag ablehnen, oder alles so akzeptieren. Musst du für dich entscheiden, was dir richtig erscheint.

  • Nabend :) habe meine Vermieterin nochmal per mail darauf angeaprochen ihre Antwort war:

    es ist keine formelle Abrechnung, sondern ist -wie deutlich gemacht - eine Schätzung, die ich aufgrund jahrelanger Erfahrung so vorgenommen habe, die Ihnen auch angibt, dass

    Heizung für 6 kalte Monate gerechnet werden muss (Sept- Februar) (gem Verbrauch Ihrer Vormieter), da bei Ihnen im Vorjahr nur 3 Nicht-Heizmonate abgerechnet wurden

    Wasser ebenfalls für 6 Monate (Sept- Febr) gem Ihrem 3-Monatsverbrauch vom Vorjahr

    ebenso die allgem. NK, die bei Ihnen nur für 2 Monate (Jan+Febr) geschätzt wurden, wie Sie aus der Aufstellung erkennen.

    Diesen überwiegend 6 Monaten Abrechnungen stehen aber nur 2 Monate Vorauszahlung gegenüber, da ja

    die Vorauszahlungen von 2019 bereits voll abgerechnet wurden für das Vorjahr, so dass sich dadurch ein Guthaben ergab, da ja Heizung u. Wasser für 4 Monate von 2019 noch n i c h t abgerechnet worden waren,

    aber von uns bereits and die Stawag für Sept. bis Dez. 2019 für Sie vorausgezahlt wurden.

    Daher blieb Ihr Guth. 2019 für die noch fehlenden Heizungsmonate stehen 276,83

    und Ihre Jan-Febr. Vorauszahlung von 2x 123 € = 246 € = 522,83 € Vorauszahlung

    zu den 950 € zu erwartenden Winterkosten

    Also ist ein Nachzahlung von 427,17 als Differenz dazu zu erwarten, die ich mit 430 € abgeschätzt und damit von der Kaution abgezogen habe. Dan Rest habe ich Ihnen bereits überwiesen.

    Für die Abrechnung der NK 2020 sind jetzt also 522,83+430 €= 952,83 als Vorauszahlung vorhanden,

    die dann mit der Abrechnung 2021 ( voraussichtlich Jan-März 2021) gegengerechnet werden.

    Guthaben werden Ihnen dann voraussichtlich bis spätestens April 2021 überwiesen.

    Falls meine Schätzung zu niedrig war, käme eine Nachzahlung auf Sie zu.

    Dies habe ich Ihnen auch erklärt u. ich hoffe, dass Sie jetzt verstanden haben, dass Ihr Guthaben noch als Vorauszahlung für die Abrechnung 2020 übernommen wurde.

    Ist das so wie sie beschreibt wirklich rechtens die Kaution einzubehalten? Sorry aber ich kenne mich wirklich 0 damit aus. Dennoch habe ich das gefühl das ich verarscht werde

  • Nur weil es die Vermieterin schon lange so handhabt, macht es die Sache noch nicht richtig.

    Laut Gesetz muss es einen Zeitraum über 12 Monate geben, der den Abrechnungszeitraum darstellt, also beispielsweise 1.1. bis 31.12. Und dann werden in der Abrechnung alle Kosten aufgeführt, die in dem Zeitraum entstanden sind, und es werden auch die Vorauszahlungen gegengerechnet, die in dem Zeitraum geleistet wurden.

    Eine Schätzung für einen nachfolgenden Zeitraum ist nicht zulässig, denn das Gesetz sagt, dass die Abrechnung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zu erstellen ist, also für 2020 ist die Abrechnung ab 1.1.21 zu erstellen. Denn erst dann liegen ja Zahlen vor, mit denen man abrechnen kann.

    Das Argument der Vermieterin, dass sie die Kosten an die Stawag leisten muss, ist deswegen unsinnig, weil sie ja eine Vorauszahlung von dir für jeden Monat bekommen hat über 123€. Genau diese Vorauszahlung ist dafür gedacht, dass ein Vermieter seine Kosten während des Jahres leisten kann. Die Vermieterin hat also Geld dafür zur Verfügung, mehr steht ihr nicht zu. Wenn die Vorauszahlung zu gering angesetzt ist, muss ein Vermieter die Kosten so lange vorstrecken, um diese dann erst im Folgejahr vom Mieter nachfordern zu können.