Hallo zusammen!
Ich wurde wegen nicht bestandener Klausuren exmatrikuliert und möchte nun wieder in meinen Ursprungsort zurückziehen und meinen Mietvertrag dementsprechend kündigen. Ich wohne bisher in einer normalen WG (kein Studentenwohnheim!). Im Mietvertrag konnte ich bzgl. der Kündigung eine relevante Klausel finden, die da lautet: "Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine zeitweise Nichtausübung dieses Kündigungsrechts stellt keinen Verzicht auf das Recht dar."
Ich frage mich nun, wie diese Klausel verstanden werden kann. Greift in diesem Fall die gesetzliche Kündigungsfrist? Oder stellt eine Exmatrikulation einen außerordentlichen Grund dar?
LG Ortkan