Liebes Forum,
ich bin Hauptmieter einer WG, in der ich zwei Zimmer untervermiete. Weil ich meinen Vertrag bereits gekündigt habe, aber bis zu meinem Auszug eines der Zimmer noch zwei Monate leer stehen würde, würde ich das Zimmer die restlichen zwei Monate gerne noch untervermieten. (Anschließend würde der neue Untermieter eventuell die WG als Hauptmieter übernehmen.)
Jetzt stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch, was die zeitliche Befristung angeht. Ich kann das Zimmer nicht länger als zwei Monate untervermieten, weil mein Mietvertrag eben nach Ablauf der zwei Monate endet und ich dann ja die gesamte Wohnung zurückgeben muss. In § 575 Abs. 1 BGB sind aber die Gründe, wieso man einen Mietvertrag zeitlich befristen darf, abschließend geregelt. Ich kann nicht erkennen, das mein Fall einem der drei genannten zulässigen Befristungsgründe (Eigennutzung, Baumaßnahme, Dienstwohnung) entspricht, womit die zeitliche Befristung auf zwei Monate unwirksam wäre und es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handeln würde.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag hätte ich das Problem, dass ich meinem Untermieter nicht rechtzeitig kündigen kann (ich hätte 6 Monate Kündigungsfrist) und dann ggfs. Schadensersatzansprüche entstehen könnten, weil ich meinen Vertrag nicht erfülle.
Hat jemand eine Idee, wie ich vorgehen könnte? Viele Dank im Voraus!
Viele Grüße! Bleibt gesund