Undichtes Dach - muss ich bei Auszug streichen???

  • Hallo!

    Ich bräuchte dringend euren Rat, damit ich ungefähr weiß, ob sich ein Anwalt lohnt oder nicht.

    Folgende Situation:

    Ich werde in den nächsten Wochen aus meiner Wohnung ausziehen.

    Eigentlich liebe ich meine Wohnung, habe aber einfach keine Lust mehr, mich mit der Hausverwaltung rumzuärgern.

    Vor drei Jahren gab es einen Starkregen, der sich durchs undichte Dach einen direkten Weg in meine Wohnküche gebahnt hat.

    Seither habe ich bei länger anhaltendem Regen immer wieder nasse Wände und Pfützen auf dem Laminat.

    Ich habe den Schaden direkt angezeigt. Es wurde seitens der Hausverwaltung viel geredet, viel versprochen und letztendlich doch nichts am undichten Dach getan.

    Letztendlich habe ich die Miete um 15% gemindert und habe dennoch nichts erreicht. Inzwischen ist auch Schimmel in der Wohnung und damit ist meine Tolleranzgrenze endgültig überschritten und ich verlasse meine geliebten erste eigene Wohnung.

    Auf meine Kündigung habe ich nun die Aufforderung bekommen, die üblichen Schönheitsreparaturen durchzuführen.

    Es gibt auch schon Interessenten, die sich die Wohnung in der nächsten Zeit anschauen wollen. Es macht mich rasend vor Wut, wie selbstverständlich eine mangelhafte Mieteinheit direkt weitervermietet werden soll!!!

    Kann ich irgendwie gegen diese Hausverwaltung vorgehen???

    Und muss ich diese Wohnung wirklich herrichten, obwohl Wasserschaden und Schimmel eigentlich fachmännisch beseitigt werden müssten???

    Ich danke euch bereits im Vorfeld für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen

    Maria

  • Hallo Maria,

    die vereinbarten Schönheitsrenovierungen haben den Sinn und Zweck, die üblichen Abnutzungen oder Verfärbungen der Wände zu beseitigen, soweit die beim bloßen Wohnen entstanden sind. Das ist allgemeingültig so, denn das geht auch aus der Rechtsprechnung hervor.

    Ein Wasserschaden durch ein undichtes Dach geht also weit darüber hinaus. Das hat man als Mieter nicht zu verantworten. Und die Renovierung an diesen betroffenen Wänden ist dann eine Instandsetzung und hat nichts mehr mit den Schönheitsrenovierungen zu tun.

    Wenn Interessenten kommen zur Besichtigung, darf man ganz sachlich, also ohne jemanden schlecht zu reden, über die Schwierigkeiten und den Zustand in der Wohnung berichten. Mehr kann man nicht machen, um anderen die Augen dafür zu öffnen.

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