Gemietetes Haus - rutschige Terrassenfliesen

  • Ich wohne in einem gemieteten Haus mit Terrasse. Die Terrassenfliesen sind glatt und bei geringster Nässe extrem rutschig. Wer würde im Falle eines Unfalls (a) von mir oder meiner Tochter oder (b) eines Gastes haften? Wenn ich als Mieter dafür haftbar wäre: Kann ich den Vermieter dazu "zwingen", diesen Umstand zu beheben?

  • Hallo,

    nein, gegen den Vermieter hat man in dem Fall keine Möglichkeiten. Denn dies ist nicht als Mietmangel einzustufen, sondern als Zustand, der dir bereits zum Einzug bewußt war oder hätte bewußt sein können. In deinem eigenen gemieteten Bereich darfst du selber Maßnahmen zur Unfallvermeidung treffen, was ich immer dafür sinnvoll ist.