Mieterhöhung kurz vor Eigentümerwechsel

  • Hallo miteinander,

    ich hoffe ich bekomme hier ein Rat.

    Unser jetziger Vermieter hat unsere Mietwohnung an jemandem verkauft. Dieser hat wohl laut telefonischer Aussage an dem jetzigen Vermieter mitgeteilt, das er unsere Wohnung nur Kauft wenn die Miete vorher erhöht wird.

    Aufgrund dessen haben wir von unserem eine Mieterhöhung angekündigt bekommen (2 Monate im Vorraus).

    Unsere Frage ist nun, ist das alles rechtens und an unseren Ortüblichen Vergleichmiete angelehnt?

    Daten:

    wohnen seit 01.09.2017 hier; bis jetzt ohne eine Mieterhöhung

    Wohnort: 44575 Castrop-Rauxel

    Haus gebaut im Jahr 2008; Modernes Haus und relativ gute Wohnlage

    Miete bis jetzt: 630€ kalt -> Soll 699,28€ Kalt (von 7,21€ auf 8€ auf m2)

    Begründet wurde dies mit §2 Abs.3 Mieterhöhung innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Beachtung der 20%igen Kapplungsgrenze.

    Laut Internet, liegt unser Mietspiegel bei rund 7,20€. Wir sind meines Erachtens schon an der Grenze?

    P.S. Falls alles rechtens ist, lässt sich die Mieterhöhung wegen der Coronakrise verschieben?

    Grüße Olli

  • Rechtens ist jedoch eine Mieterhöhung, im Rahmen eines zeitlichen Erhöhungsabstand. D.h., Die Kapplungsgrenze dürfte nicht häufiger als jährlich in Kraft treten. Der neue Eigentümer hätte die Miete auch selber erhöhen können. Komisch, daß er es an den Jetzigen verschieben will

  • Hallo Olli,

    gegen eine Mieterhöhung durch den bisherigen Eigentümer ist nichts einzuwenden, wenn dabei die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Das bedeutet eine enthaltene Begründung, z.b. durch den Mietspiegel. In der Begründung muss auch ausgeführt sen, wie der Vermieter die Eingruppierung des Hauses in den Mietspiegel vorgenommen hat. Nur ein Verweis auf den Mietspiegel reicht nicht aus. In der Regel muss es auch ein qualifizierter Mietspiegel sein, ein einfacher reicht nicht aus.

    Ob die Erhöhung vom Betrag her in Ordnung ist und korrekt begründet wurde, kann hier nicht festgestellt werden, da dies Rechtsberatung wäre. Wende dich im Zweifel bitte an einen Anwalt oder Mieterverein.

    lässt sich die Mieterhöhung wegen der Coronakrise verschieben?

    Ich kann leider nicht erkennen, wie du auf eine solche Idee kommst. Für die Mieterhöhung musst du mit dem Vermieter nicht in persönlichen Kontakt kommen.

    D.h., Die Kapplungsgrenze dürfte nicht häufiger als jährlich in Kraft treten

    Diese Aussage ist sachlich falsch. Laut Gesetz ist die Kappungsgrenze innerhalb von 3 Jahren einzuhalten. Es ist richtig, dass mindestens 1 Jahr zwischen 2 Mieterhöhungen legen muss, aber das hat nichts mit der Kappungsgrenze zu tun.