Hallo miteinander,
ich hoffe ich bekomme hier ein Rat.
Unser jetziger Vermieter hat unsere Mietwohnung an jemandem verkauft. Dieser hat wohl laut telefonischer Aussage an dem jetzigen Vermieter mitgeteilt, das er unsere Wohnung nur Kauft wenn die Miete vorher erhöht wird.
Aufgrund dessen haben wir von unserem eine Mieterhöhung angekündigt bekommen (2 Monate im Vorraus).
Unsere Frage ist nun, ist das alles rechtens und an unseren Ortüblichen Vergleichmiete angelehnt?
Daten:
wohnen seit 01.09.2017 hier; bis jetzt ohne eine Mieterhöhung
Wohnort: 44575 Castrop-Rauxel
Haus gebaut im Jahr 2008; Modernes Haus und relativ gute Wohnlage
Miete bis jetzt: 630€ kalt -> Soll 699,28€ Kalt (von 7,21€ auf 8€ auf m2)
Begründet wurde dies mit §2 Abs.3 Mieterhöhung innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete unter Beachtung der 20%igen Kapplungsgrenze.
Laut Internet, liegt unser Mietspiegel bei rund 7,20€. Wir sind meines Erachtens schon an der Grenze?
P.S. Falls alles rechtens ist, lässt sich die Mieterhöhung wegen der Coronakrise verschieben?
Grüße Olli