Hallo ich habe folgendes Anliegen: Ich habe im 18 Februar 2018 einen Mietvertrag (beginn 1 März 2018) mit einer Freundin zusammen unterschrieben. Kurz darauf hat sie auch schon die erste Rate für die Kaution überwiesen an den Vermieter, doch am 20 Februar 2018 mussten wir den Mietvertrag auf Grund von Persönlichen und Gesundheitlichen Gründen wieder Kündigen. Dann haben wir erstmal eine Weile nichts von der Hausverwaltung gehört, bis dann eine Tages ein Brief kam wo drinnen stand das wir einen Mietvertrag für 1 Jahr unterschrieben hätten und somit auch dran gebunden wären und nicht einfach Kündigen können.
Damit haben wir uns abgefunden und wollten auf eigenem Wege einen Nachmieter finden, also ist meine Freundin mit Ihrer Familienhelferin vom Jugendamt zur Hausverwaltung hin und wollte den Schlüssel für die Wohnung abholen da wir ja schon die erste Rate für die Kaution gezahlt hatten, doch dort angekommen waren die Frauen am Empfang mega unfreundlich und gaben nur Patzige antworten, von wegen ,,Erst komplette Kaution, dann bekommen sie auch den Schlüssel!" das waren deren Worte. Sie haben uns aber angeboten das wenn wir beide ein Formular unterschreiben können die für uns tätig werden und einen Nachmieter suchen, da ich aber 100 Kilometer weit weg wohnen und die alleinige Unterschrift meiner Freundin nicht ausreicht, obwohl wir beide im Mietvertrag stehen, konnte auch auf diesem Wege kein Nachmieter gefunden werden.
So konnten wir ja keinen Nachmieter finden und haben auch keine Miete gezahlt weil wir die Wohnung weder nutzen konnten noch überhaupt einen Schlüssel hatten für diese und dann auch nicht eingesehen haben Miete zu zahlen für etwas was wir gar nicht nutzen konnten.
Dann kam ein ganzes Jahr gar nicht mehr von denen, bis dann plötzlich Post von einem Anwalt bei mir eintrudelte wo drinnen stand, dass eine summe von 2.000€ plus Anwaltskosten an die Hausverwaltung gezahlt werden soll und das sie uns ja mehrmals, aber leider vergeblich den Schlüssel angeboten hatten für die Wohnung.
Wir hatten keine Mails geschweige denn Anrufe oder Briefe bekommen wo man uns den Schlüssel anbot.
Wir schalteten einen Anwalt ein und dieser meinte das im Mietvertrag unter Sonstiges Punkt 3 steht ,,Die übergäbe des Schlüssels erfolgt nach kompletter Zahlung der Kaution an die Hausverwaltung.". Laut unserem Anwalt ist diese aussage nicht rechtens und somit der Mietvertrag unwirksam und wir müssten nichts zahlen. Jetzt soll das ganze aber vor Gericht und ich wollte mir hier gerne mal ein paar andere Meinungen und Ratschläge zu diesem Thema anhören.
Ich würde mich freuen wenn Ihr mir alle Kräftig weiterhelfen könnt.
LG
Euer Pascal