Moin moin,
wir befinden uns in einer "schwierigen" Situation vielleicht könnte Ihr mir helfen.
Wir haben einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen. In dem Mietvertrag wurde ein renoviertes Haus vereinbart und alle Mängel festgeschrieben.
Dieser Vertrag wurde über einen Hausverwalter abgeschlossen. Es gehört einer alten Dame die einen gesetzlichen Vormund hat (Stiefsohn). Dieser hat den Hausverwalter engagiert und unseren Mietvertrag als gesetzlicher Vertreter unterschrieben (alle Nachweise dafür sind vorhanden, so dass der Vertrag rechtskräftig ist ). Mitten in den Malerarbeiten (3 Zimmer kein Parkett, ein Bad ohne Duschkabine und Toilette ,nicht Grund-gereinigt) verstirbt die Besitzerin. Somit wurden alle Konten eingefroren und keine dieser Arbeiten wird vollendet. Es stellt sich heraus dass der Stiefsohn keiner der 3 gesetzlichen Erben ist (dies wusste der Stiefsohn sowie der Hausverwalter , haben uns jedoch nicht gewarnt). Keiner der Erben fühlt sich verantwortlich für die Renovierungen die Vertraglich festgelegt wurden. Dieses Haus ist auch in dem jetzigem zustand nicht Bezugsfähig.
Wir sollten nächstes Wochenende einziehen (1.4) und haben unsere jeweiligen Wohnungen auch zum 1.4 nachvermietet bekommen. Im Grunde eine schreckliche Situation.
Die Erben haben sich heute gemeldet. Wussten angeblich nicht, dass es Vermietet wird. Möchten nichts Investieren da dieses Haus verkauft werden soll und nicht Vermietet.
Jetzt zu der Frage:
Haben wir ein Sonderkündigungsrecht da dieses Haus nicht wie im Vertrag festgelegt ans uns Renoviert übergeben wird.
Wir möchten dort nicht mehr einziehen da es in diesem Zustand nicht möglich ist und wir in diesem Haus nur geduldet werden bis es verkauft wird. Eigenbedarf ist zwar von den Erben ausgeschlossen worden, aber ....
WIr können im Grunde nicht ins Haus müssen unsere Mögel irgendwo in einem Lager einlagern da wir zum 30.3 aus unseren Wohnungen raus müssen. Wir müssen ggf. bei Freunden oder Motel unterkommen bis wir was finden. Wer zahlt diese Kosten und wie ist die Rechtslage.
Mit freundlichem Gruß