Ungeeichte Wasseruhren und Wärmezähler

  • Hallo, wir haben die letzte Nebenkostenabrechnung für 2018 schon einem Anwalt des Mieterschutzbundes übergeben da einiges nicht in Ordnung war, was der Anwalt auch bestätigte und die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter für nichtig erklärte und uns angeraten hat diese nicht zu bezahlen bis sie berichtigt wurde. Bis heute hat weder unser Vermieter noch die Hausverwaltung darauf in irgendeiner weiße reagiert.

    Unter anderem ging es um die Ablesung ungeeichter Wasseruhren und Wärmezähler, diese sind seit 8 Jahren alle nicht mehr Geeicht. Also weiß der Vermieter und die Hausverwaltung definitiv von diesem Mangel. Nun zu meiner Frage.

    Es wurden diese Zähler jetzt trotz der Nichteichung wieder von einer Firma abgelesen. Also wurden die ungeeichten Zähler jetzt vorsätzlich abgelesen obwohl dieses soweit ich weiß mit hohen Strafen belegt werden kann.

    Mein Vermieter reagiert nicht auf anrufe noch auf Post. Den Mieterverein erreiche ich wegen der momentanen Situation auch nicht. Hat irgendjemand hier eine Idee was ich da machen könnte das da was passiert mit den Ableseuhren. Gibt es da eine Stelle oder so wo ich die nicht geeichten ab Lesegeräte melden kann? Bin für Tipps dankbar.

  • Hallo wwulli,

    es ist richtig, dass ein Vermieter nach §60 MessEG eine Strafe bekommen kann. Du kannst daher dem Eichamt eine Mitteilung geben.

    Allerings hilft dir das für deine Nebenkostenabrechnung noch nicht weiter. Diese könnte trotz der ungeeichten Zähler korrekt sein.

    Du kannst deine Einwendungen wegen unrichtiger Abrechnung geltend machen. Gemäß BGH Urteil VIII ZR 112/10 hat der Vermieter aber dann die Möglichkeit, durch eine Prüfung bei einem staatlich anerkannten Unternehmen die Zähler prüfen zu lassen und so nachzuweisen, dass die Werte korrekt sind.

    Wenn die Werte bei den Wasseruhren nicht stimmen, kann der Vermieter dann die Abrechnung nach dem Verhältnis der Wohnfläche vornehmen, wie es in §556a BGB vorgesehen ist. Unter Umständen kann diese Rechnung aber für einen Mieter teuerer kommen als mit den ungeeichten Zählern. Daher sollte man sich überlegen, ob man das fordern möchte.

    Bei den Heizkosten ist §12 HeizkVO relevant, wenn die Werte nicht stimmen, denn dann kann man die Heizkosten um 15% kürzen.