Indexmiete Gewerbe Berechnungsstart

  • Guten Tag,

    vielleicht könnte mir jemand zu einer Frage der Indexmiete weiterhelfen:

    Wenn ich in einem Indexmietvertrag einen festgeschriebenen Mietzins habe (z.B. 24 Monate), nehme ich als Berechnungsstart der Mieterhöhung dann das Jahr des Mietvertragsstart oder erst das Startjahr + 24 Monate?

    Beispiel:

    Mietvertragsbeginn: 01.01.2010

    Festgeschriebenener Mietzins: 24 Monate

    Startet die Berechnung der Mieterhöhung am 01.01.2010 oder am 01.01.2012?

    Vielen Dank für die Hilfe! :)

  • Bin mir nicht mehr sicher, ob das so richtig ist da es schon eine weile her ist.

    Der Index wird jährlich vom Statistischen Bundesamt festgelegt und erscheint im Februar.

    Normal ist die Erhöhung jährlich.

    Wenn 24 Monate vereinbart wurde ist die 1. Erhöhung vermutlich erst 24 Monate nach Mietbeginn erforderlich, da bei Mietbeginn die Indexierung bereits berücksichtig wurde.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Als Berechnungsstart wird der Monat genommen, in dem das Mieterhöhungsverlangen ggü. der Mieter geltend gemacht wurde. Dabei berechnet sich die Mieterhöhung folgendermaßen: alter Indexstand x 100 – 100 = prozentuale Steigerung. Jedoch ist ja der Mietzins für 24 Monate festgeschrieben, so dass erst mit dem Ablauf dieser Zeitpstanne die Indexmiete berechnet wird.
    Ich hoffe, dass ich helfen konnte ;)