Guten Tag,
vielleicht könnte mir jemand zu einer Frage der Indexmiete weiterhelfen:
Wenn ich in einem Indexmietvertrag einen festgeschriebenen Mietzins habe (z.B. 24 Monate), nehme ich als Berechnungsstart der Mieterhöhung dann das Jahr des Mietvertragsstart oder erst das Startjahr + 24 Monate?
Beispiel:
Mietvertragsbeginn: 01.01.2010
Festgeschriebenener Mietzins: 24 Monate
Startet die Berechnung der Mieterhöhung am 01.01.2010 oder am 01.01.2012?
Vielen Dank für die Hilfe!