Hallo zusammen,
ich habe eine Problem mit meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019.
Ich bin zum 15.11.2019 in meine jetzige Wohnung gezogen, habe also 2019 nur 1,5 Monate in der Wohnung gelebt.
Nun habe ich meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten und soll einen stattlichen Betrag von ca. 185 EUR nachzahlen.
Bei genauer Durchsicht habe ich den ausschlaggebenden Punkt gefunden.
Bis August 2019 wurde das Mehrfamilienhaus mit einer Ölheizung beheizt und es wurden relativ hohe Wartungs- und Betriebskosten für die Ölheizung angegeben.
Seit September 2019 wurde dann auf eine kostengünstigere Erdgasheizung umgestellt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung anteilig die Kosten für die Ölheizung auf mich abwälzen darf, obwohl ich erst nach der Neuanschaffung der Erdgasheizung eingezogen bin.
Demnach müsste ich ja in diesem Fall für Heizkosten und auch die entsprechenden Wartungs- und Betriebskosten für eine Heizung aufkommen, die ich nie benutzt habe und auch nicht nutzen hätte können.
Ist dies wirklich rechtens?
Meiner Auffassung nach kann mir der Vermieter nur anteilig die Kosten für die Gasheizung anrechnen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.