Kaution einbehalten rechtlich in Ordnung?

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen Fall bei dem ich gerne um Rat fragen möchte und wie ich mich verhalten soll:

    Ich hatte einen Mietvertrag von Februar 2011 bis 31. Dezember 2019. Es lief immer alles bestens zwischen den anderen Mietern // Nachbarn, dem Vermieter und mir. Nie Ärger.

    Am 30. Dezember bin ich ausgezogen, Kündigung und Wohnungsübergabe wurde zur Zufriedenheit aller beteiligten erledigt. Lediglich eine Beschädigung an der Wohnung ist nun "strittig":

    Am 15. Dezember 2019 sprang bei einem Doppelglas-Dachfenster unvermittelt und ohne meine Einwirkung die innere Scheibe und blieb mit Sprüngen im Rahmen. Ich habe damals die Scheibe mit Klebeband gesichert, Fotos gemacht und den Vermieter direkt telefonisch in Kenntnis gesetzt.

    Der Vermieter hat sich damals praktisch nicht in die Karten sehen lassen und jetzt (27.3) mitgeteilt das er den Reparatur-Betrag bereits von meinem Kautionskonto abgezogen hat. Da er es nicht für plausibel hält das die innere Scheibe alleine durch äußere Einflüsse und ohne mein Zutun gesprungen ist. Er unterstellt mir eine physische Beschädigung.

    Meine Argumente für die Plausibilität eines Spannungs- bzw. Setzungsriss der Scheibe hatte ich dem Vermieter am 28.1 mitgeteilt:

    1. Lage der Immobilie an einem Hang

    2. Lage des Fenster zwischen Dachbalken

    3. Die laut Wetterdienst bis zu 70 km/h Windböen am 15.12.2019 in unserem Landkreis

    Meine Fragen sind jetzt:

    Ist es vom Vermieter korrekt mir die Beschädigung zu unterstellen und einseitig "Schadensersatz" von der Kaution abzuziehen?

    Wer ist hier eigentlich in der Beweispflicht?

    Habe ich Chancen die vollständige Erstattung der Kaution zu erstreiten und zu 100% recht zu bekommen?

    :/


    Grüße und besten Dank fürs lesen

  • Ist es vom Vermieter korrekt mir die Beschädigung zu unterstellen und einseitig "Schadensersatz" von der Kaution abzuziehen?

    Dafür ist ja die Kaution gedacht.

    Wer ist hier eigentlich in der Beweispflicht?

    Das Verschulden vom Mieter wird vermutet, da die Sache in seinem Herrschaftsbereich liegt. Der Mieter muss sich also entlasten.


    Habe ich Chancen die vollständige Erstattung der Kaution zu erstreiten und zu 100% recht zu bekommen?

    Kann man ohne die Details des Einzelfalles zu kennen schwer beurteilen. Aber im allgemeinen ist es schwer für einen Mieter sich hier zu entlasten. Jedoch ist das möglich, aber meistens nur durch teure Gutachten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!