Schaden an gemietetem Kaminofen

  • Hallo Community,

    ich vermiete einen Teil meines Hauses und im Mietvertrag ist auch ein Kaminofen aufgeführt.

    An diesem Kaminofen ist die Scheibe gesprungen, wir haben zuerst versucht einen Garantiefall daraus zu machen, die Firma sagt aber, da sie bei Glasbruch kein Eigenverschulden Ausschließen kann, sei es kein Garantiefall.

    Dann haben wir es an unsere Versicherung übergeben, diese mein, da der Gegenstand vermietet war, sei die Haftpflicht des Mieters zuständig.

    Die Haftpflicht des Mieters enthält aber keine Glasbruch und möchte auch nicht bezahlen.

    Zusatzinformationen:

    -Der Kamin wurde vor etwas über einem Jahr neu gekauft.

    -Die Mieter versichern, dass der Sprung morgens einfach da war.

    -Der Mietvertrag enthält eine Kleinstreparaturklausel von 125€ (max 8%/ Jahr)

    -Die Kosten für die Reparatur werden vom Hersteller mit 255€ für die Scheibe und 55€ für die Montage beziffert.

    Meine Frage, wer ist in diesem Fall für das Begleichen der Rechnung zuständig ?

    Vielen Dank im Voraus :)

  • Hallo,

    man könnte sich auch noch an den Verkäufern wenden zwecks der Gewährleistung, eventuell kann man da den Schaden beseitigen lassen. Dieser wird sich aber wohl auch weigern.

    Grundsätzlich ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Was anderes gilt, wenn der Mieter den Schaden verursacht hat. Dies kann zwar vermutet werden, aber der Mieter kann sich ggfs. entlasten, ob dies gelingt ist eine andere Frage.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow, vielen Dank für Deine Rückmeldung.

    Mit dem Hersteller haben wir bereits gesprochen, auch bei der Garantie ist Glasbruch ausgeschlossen, da von Fremdverschulden ausgegangen wird. Ich werde versuchen das mit meinen Mietern möglichst gütlich zu klären, es ist etwas belastend, da wir befreundet sind und ich sowohl 50% unter Mietspiegel vermiete als auch eine mündliche Abmachung besteht, dass im Gegenzug vom exzessiven Gebrauch des Mietrechtes abgesehen wird, aber wenn ich nach Rechtslage verpflichtet bin, muss ich am Ende wohl nach geben. Es ärgert mich ehrlich gesagt, aber das ist wohl juristisch kein Argument ^^

  • aber wenn ich nach Rechtslage verpflichtet bin, muss ich am Ende wohl nach geben.

    Wie gesagt, du bist nicht verpflichtet soweit der Mieter den Schaden verursacht hat. Dies wird auch vermutet, da die Sache im Herrschaftsbereich des Mieters liegt. Der Mieter müsste sich entlasten und nachweisen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. Sowas ist zwar möglich, aber schwierig.

    Übrigens ist Garantie und Gewährleistung was anderes. Garantie ist Hersteller, Gewährleistung ist Verkäufer.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Die Haftpflicht des Mieters enthält aber keine Glasbruch und möchte auch nicht bezahlen.

    Ich vermute, da wird was vertauscht.

    Du meinst bestimmt die Hausratversicherung?

    Nach meinem Kenntnisstand kann man bei der Haftpflichtversicherung kein Glas versichern.

    Bei der Haftpflichtversicherung ist pauschal alles bis zu einem bestimmten Geldbetrag im Schadensfall versichert.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Bei der Haftpflichtversicherung ist pauschal alles bis zu einem bestimmten Geldbetrag im Schadensfall versichert.

    Aber nicht unbedingt Schäden an gemieteten Sachen. Da müsste man genau in die Vertragsbedingungen schauen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Aber nicht unbedingt Schäden an gemieteten Sachen. Da müsste man genau in die Vertragsbedingungen schauen.

    Da hast Du recht.:thumbup:

    Man muss genau schauen handelt es sich in den AGB der Versicherungen um einen Hausrat oder Haftpflichtschaden?

    Es stellt sich auch die Frage, ob der Kaminofen zur Mietsache gehört?

    Ich würde wenn überhaupt zu einem Haftpflichtschaden tendieren, da der Kaminofen vermutlich nicht dem Mieter gehört.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.