Aufrechnung Nebenkosten mit Mietminderung zulässig?

  • Hallo zusammen!

    Sachverhalt: Toilettenspülung ging defekt, d.h. nach Betätigen des Tasters lief der Spülkasten nicht voll, sondern das Wasser lief direkt durch das WC, also erhöhter Wasserverbrauch

    Mangelanzeige an den VM am 07.02.2019, Fristsetzung zur Reparatur zum 08.03.2019

    keine Reaktion, neue Fristsetzung zum 03.05.2019, Androhung der Ersatzvornahme mit Aufrechnung auf die nächste Miete

    09.05.2019 - Besuch durch Sanitärfirma, stellt fest, WC-Spülung ist defekt (Klassiker ;))

    26.06.2019 - keine Reaktion/Beauftragung durch VM zur Reparatur, Ankündigung, die NKM ab 07/2019 um 10% zu mindern

    zwischendurch Ausreden bzw. Androhung, die Minderung als Mietschulden zu sehen und mit Kündigung des MV gedroht

    14.02.2020! - Reparatur durch Sanitärfirma, Überweisung von 50% der Mietminderung am gleichen Tag durch mich


    Aus der NK-Abrechnung aus 2018 habe ich ein Guthaben, dieses zahlt der VM nicht aus, da er “den Vorgang erst prüfen müsse“. Dies tut er seit Januar 2020, auf telefonische Anfragen reagiert man ausweichend.


    Im MV steht zur Aufrechnung folgendes: Eine Aufrechnung gegen die Miete mit einer Gegenforderung, die nicht aus dem Mietverhältnis begründet ist, wird ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten, bereits rechtskräftig festgestellt oder in einem gerichtlichen Verfahren entscheidungsreif ist.


    Frage: darf der VM mein Guthaben (ca. 160€) gegen die, von ihm aus unberechtigte Mietminderung (insg. 213,75€) rechnen?

    Einmal editiert, zuletzt von Stenz ()

  • Soweit die Mietminderung tatsächlich unbegründet gewesen sein sollte, kann der Vermieter die Aufrechnung erklären. Die Gegenforderung stammt ja aus dem Mietverhältnis.


    Ob die Mietminderung begründet war oder nicht kann man nicht pauschal sagen. Da die Höhe immer vom Einzelfall abhängt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!