Befristeter Untermietvertrag

  • Guten Morgen,


    vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
    Ich wohne seit 3,5 Jahren in einer Wohnung mit befristeten Mietvertrag auf 2 Jahre. Nun meinte mein Vermieter (Hauptmieter) nach den 2 Jahren, das wir es einfach weiterlaufen lassen da er sich nicht sicher ist ob die Genossenschaft einer Verlängerung zustimmt.
    Nun wohne ich seit 1,5 Jahren in der Wohnung ohne vernünftigen (gültigen)

    Mietvertrag.
    Ist die Befristung jetzt in unbefristetet geändert?
    wie ist die rechtliche Situation?
    hat hier jemand Erfahrung damit und könnte mir weiterhelfen?

    Vielen Dank


    Betonhermann

  • Das ist nun eine gute Frage, hat sich der befristete Mietvertrag stillschweigend verlängert oder hat Dich die Genossenschaft einfach vergessen und Du hast keinen rechtmäßigen Mietvertrag mehr?

    Vermutlich benötigst Du eine Rechtsberatung?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Vermute das die Genossenschaft davon ausgeht das ich da nicht mehr wohne.

    Ob sich ein untermietvertrag stillschweigend verlängert weiß ich leider nicht!
    Eine Rechtsberatung wäre natürlich gut!

    Danke für die Antwort

  • Frag mal deinen Vermieter ob er zu der normalen Miete auch noch einen Untermieterzuschlag für Dich zahlen muss.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich habe keine Ahnung ob er etwas dazu bezahlt hat.

    Ich auch nicht, deshalb sollst Du Ihn ja Fragen.

    Als Mieter zahlt er ja auch die Miete an die Genossenschaft vermute ich.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das ist nun eine gute Frage, hat sich der befristete Mietvertrag stillschweigend verlängert oder hat Dich die Genossenschaft einfach vergessen und Du hast keinen rechtmäßigen Mietvertrag mehr?

    Die Rechtmäßigkeit des Mietvertrages richtet sich nicht danach, was die Genossenschaft denkt oder von was diese ausgeht. Einzig allein entscheid ist das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

    Wahrscheinlich ist die Befristung von Anfang an unwirksam, soweit die Anforderungen des § 575 BGB nicht eingehalten worden sind. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, hat sich der Mietvertrag unbefristet verlängert nach § 545 BGB.

    Problematisch ist dann aber, dass eine Räumung möglich ist, soweit der Untervermieter das Besitzrecht verloren hat. Dann kann die Wohnungsgenossenschaft eventuell eine Räumung veranlassen. Jedoch kann man dann auf Schadensersatz klagen beim Untervermieter.

    Das alles unter der Voraussetzung, dass kein Mietverhältnis im Sinne von § 549 II BGB vorliegt.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vermieter 1: Also der eigentliche Vermieter ist die Genossenschaft!


    Mieter (Vermieter 2) von Genossenschaft vermietet unter.


    Untermieter mit Ablauf eines befristeten untermietvertrag!


    finde nichts im Internet über die rechtliche Lage in diesem Fall!

    Wer kennt einen ähnlichen Fall?

    Lieben Dank für die bisherigen Antworten.


    Lg