untervermietung wird im vertrag untersagt

  • hallo ich habe einen vertrag mit kündigungsverzicht, das heisst ich jetzt nicht kündigen. will aber mit meinem freund zusammenziehen und muss beruflich wohl auch bald weiter weg. nun würde ich wenn es zu keiner einigung kommt, auf jeden fall teile untevermieten wollen. im mietvertrag steht aber unter sonstige vereinbarungen: keine untervermietung.
    kennt sich da jemand aus? ist das zulässig?

  • will aber mit meinem freund zusammenziehen

    Das dürfte kein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. Hier ist der Kündigungsausschluss wichtiger als Ihr Privatleben.

    und muss beruflich wohl auch bald weiter weg.

    Dann sähe es anders aus und die Karten würden neu gemischt werden. Aber auch in diesem Fall wäre die Frist von 3 Monaten einzuhalten.

    nun würde ich wenn es zu keiner einigung kommt, auf jeden fall teile untevermieten wollen. im mietvertrag steht aber unter sonstige vereinbarungen: keine untervermietung.

    Und die Genehmigung zur Untervermietung wäre nötig.

    kennt sich da jemand aus? ist das zulässig?

    Zum THema Kündigungsverzicht, Untervermietung und Zeitmietvertrag sollten Sie sich in diesem Lexikon schlau lesen:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

  • Hallo Danish80,
    man muss hier etwas unterscheiden. Wenn Sie mit Ihren Freund in Ihrer jetzigen Wohnung wohnen moechten ( so deute ich Ihre Darstellung !! ) , entsteht in der Regel keine Untervermietung. In diesen Fall freut sich normal jeder Vermieter, wenn er einen weiteren Mieter mit in den Mietvertrag aufnimmt. Dadurch reduziert sich das Haftungsrisiko z.B. fuer Mietausfaelle. Der Vermieter sollte aber darueber Kenntnis erhalten, das Ihr Freund mit Ihnen zusammen wohnen moechte.

    Ihre Vereinbarung ueber die Untervermietung mit Ihren Vermieter ist OK. Dann trifft das zu, was "Mainschwimmer" schon in Bezug auf die Kuendigung geschrieben hat.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi