Wartung Thermostat bei Auszug

  • Hallo zusammen,

    ich habe zwar recht viel zu diesem Thema gelesen, aber da mein Fall wohl etwas individueller ist, wollte ich mal nachhaken:

    Ich habe von Herbst 2018 bis Februar 2020 in einer angemieteten Wohnung gelebt. Die Wartung der Therme wurde seit 2016 nicht mehr duchgeführt. Letztes Jahr im April habe ich den Vermieter diesbezüglich angefragt, wann man das erledigen könnte. Da ich zu dieser Zeit für fünf Monate im Ausland war, wurde mir vorgeschlagen, danach die Wartung durchzuführen.

    Ab Oktober muss ich zugeben, dass ich die Wartung nicht mehr auf dem Schirm hatte. Nun bin ich ab Februar ausgezogen und der Vermieter fordert auf, dass ich die Rechnung zahlen soll. Im MV ist zwar beschrieben, dass die Kosten auf mich umgeleitet werden können, (Miete war Brutto-Kaltmiete, wobei Wartung natürlich nicht dabei war). Es wird auch keine Nebenkostenabrechnung gemacht, da hierfür eine monatliche Vorauszahlung geleistet wurde.

    Muss ich nun für die Kosten nach Auszug vollständig aufkommen, oder kann ich anteilig dafür aufkommen, da ich bereits im Februar ausgezogen bin und nur den kleinen Teil der Nebenkostenabrechnung im neuen Kalenderjahr zahlen müsste (also den Abrechnungszeitraum 2020)? Der Vermieter beschreibt, dass ich ebenfalls für den Auftrag einer Sanitärfirma verantwortlich bin. Ist das rechtens?

    Vielen Dank schon mal.

  • Hallo,

    die Kosten müssen nur zeitanteilig für das Jahr bezahlt werden, also eben für den Teil des Abrechnungszeitraums, in dem man die Wohnung genutzt hatte. Übrigens bezieht sich das auf alle Kosten, nicht nur die Wartung,

    Aber dafür muss der Vermieter erst mal eine Nebenkostenabrechnung erstellen, sofern die Abrechnung über die Vorauszahlung im Vertrag vereinbart ist und eben nicht eine Pauschale. Ohne dieser Abrechnung musst du nichts zahlen, denn ohne Abrechnung kannst du auch nicht überprüfen (lassen), ob die Abrechnung korrekt ist nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Falls zu vermuten ist, dass du sogar Geld zurück bekommen müsstest, weil die Vorauszahlung hoch ist, dann kannst du die Erstellung der Abrechnung auch verlangen und einfordern.

    Den Auftrag für die Wartung zu beauftragen ist die Angelegenheit des Vermieters. Und ich rate dir ab, selber eine Firma zu beauftragen, denn dadurch kann es sehr leicht passieren, dass du die Firma bezahlen musst aber vom Vermieter nichts zurück bekommst dafür.

  • Hallo,

    danke für Ihre ausführliche Antwort. Nun ist mir einiges klar geworden. Die Miete an den Vermieter ging als "Brutto-Kaltmiete" und somit wird keine Nebenkostenabrechnung gemacht (laut Vermieter). Meinen Sie, ich sollte trotzdem auf die Nebenkostenabrechnung bestehen? Die möchte er leider nicht gerne hergeben.

  • Meinen Sie, ich sollte trotzdem auf die Nebenkostenabrechnung bestehen?

    Dazu musst du nochmal in den Vertrag schauen anstatt dich darauf zu verlassen, was der Vermieter meint. Wenn du dort im Vertrag irgend was über "Vorauszahlung" oder "jährliche Abrechnung" oder ähnliches findest, dann muss der Vermieter wahrscheinlich eine Abrechnung erstellen. Wenn dort hingegen irgend was von "Pauschale" oder ähnlichem steht, muss er es tatsächlich nicht. (Anmerkung: Um Heizkosten geht es hier ja nicht, die evtl. trotzdem abzurechnen wären, da in der Wohnung eine Einzeltherme ist und die Wärme nicht über eine Zentralheizung kommt)

    Falls sich heraus stellt, dass eine Pauschale vereinbart ist, dann wäre es auch nachvollziehbar, warum der Vermieter von dir zu verlangen versucht, dass du die Firma wegen der Wartung beauftragst und zahlst. Denn bei einer Pauschale kann er die Kosten nachher nicht von dir verlangen, wenn es keine Abrechnung giibt.

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