nein, das geht nicht. Dazu bräuchte der Mieter seinerseits einen Grund zur außerordentlichen Kündigung. Als Mieter kann man nicht mit dem Grund des Vermieters außerordentlich kündigen.
Wenn sich jedoch Mieter und Vermieter einig sind, das Mietverhältnis beenden zu wollen wegen der Streitigkeiten, könnte man auch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich schließen. Das würde die Sache vereinfachen.