Vermieter möchten Eigenbedarf anmelden

  • Hallo zusammen,

    kurz zu meiner wohnlichen Situation. Ich bin mit meiner (Ex-)Freundin im Jahr 2015 in unsere Mietwohnung eingezogen. Es handelt sich um ein 2-Pareteienhaus in dem unsere Vermieter über mir wohnen. Laut Mietvertrag hat das Mietverhältnis am 01.09.2015 begonnen. Im Jahr 2017 hat mich meine (Ex-)Freundin verlassen und seitdem lebe ich allein in der Wohnung. An dem Mietvertrag wurde nie etwas verändert.

    Das persönliche Verhältnis zu meinen Vermietern ist alles andere als gut. In der Vergangenheit hatten wir oft Auseinandersetzungen, z.B. weil ich die Mülltonnen nicht rausstellen würde, weil ihnen meine Dekoration auf der Fensterbank nicht gefällt, weil ich mich nicht um das Unkraut kümmere etc etc.... X/

    Als ich gestern vor meiner Haustür gefegt habe hat mich meine Vermieterin angesprochen. Sie hat mir von Ihrem aktuellen Gesundheitszustand erzählt und in einem Nebensatz erwähnt, dass sie bald evtl. Eigenbedarf anmelden möchten. 8| im fortlaufenden Gespräch ging es das wieder um ihre Erkrankung und das die beiden, aufgrund des Alters , nicht mehr mit den täglichen Erledigungen rund ums Haus zurecht kommen würden. Anschließend hat sie nochmal an mich apelliert mich etwas mehr bei der Pflege um das Haus einzubringen :rolleyes: habe ihr direkt angeboten den Rasen zu mähen - sei aber angeblich nicht notwendig gewesen...

    Jedenfalls lässt mir diese Sache mit dem Eigenbedarf keine Ruhe mehr. Wie gesagt: sie hatte es nur kurz und diskret erwähnt und ich habe natürlich auch nicht wieter nachgehakt weil mich direkt die Panik überfallen hat! ;(

    Meine Frage: Dürfen die das "einfach so"? Ich habe schon ein wenig recherchiert und gelesen, dass die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt wenn man weniger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt hat. Im September hätte ich die 5 Jahre dann voll - stimmt es, dass die Kündigungsfrist dann 6 Monate beträgt? Das würde mir jedenfalls viel Luft verschaffen.


    Und eine andere Sache die mir Bauchschmerzen bereitet: beim Einzug in die Wohnung wurde niemals ein Übergabeprotokoll erstellt. Im Laufe der Jahre habe ich schon einige Mängel festgestellt bei denen ich dachte, dass sie diese doch besser hätten dokumentiert werden sollen... :/ Auch dazu habe ich mich schon ein bisschen informiert und ich befürchte schon fast, dass ich da als Mieter am kürzeren Hebel sitze, oder?


    Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir kurz aus euren Erfahrungen könntet oder mich an eurem Wissen teilhaben lasst. Einfach nur um mir (hoffentlich) die Angst zu nehmen ;)


    Liebe Grüße

    J_mo

  • Hallo,

    Eigenbedarf kann jederzeit geltend gemacht werden. Jedoch gibt es gewisse Hürden dafür. Da muss man die genaue Begründung in der Kündigung anschauen. Man sollte aber erwähnen, dass in der von dir genannten Konstellation auch eine erleichterte Kündigung nach § 573a BGB in betracht kommt. Da braucht man dann gar keinen Grund, aber die Kündigungsfrist verlängert sich danach zusätzlich um 3 Monate.

    Die Kündigungsfristen sind in § 573c I BGB geregelt. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist in der Tat nach 5 Jahren um 3 Monate.

    Ein fehlendes Übergabeprotokoll muss nichts schlechtes sein. Der Vermieter muss dann nachweisen, dass die Mängel die entstanden sind, nicht bereits vor deinem Einzug vorhanden waren, das ist ohne Protokoll schwieriger.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    Dürfen die das "einfach so"?

    Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund, der im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Von daher, ja, das dürfen "die". Der Eigenbedarf kann sich auch auf Bedienstete beziehen, wenn die Vermieter jemanden brauchen, der sich um die Pflege oder Versorgung kümmert.

    Kündigungsfrist 3 Monate beträgt wenn man weniger als 5 Jahre in der Wohnung gelebt hat. Im September hätte ich die 5 Jahre dann voll

    Ja, das stimmt, ab 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter.

    Da es sich um ein Haus mit 2 Wohnungen handelt, von denen eine vom Vermieter bewohnt wird, bräuchte der Vermieter noch nicht mal unbedingt einen Kündigungsgrund. Denn hier liegt eine Ausnahmeregel vor. Allerdings verlängert sich dann die Kündigungfrist um 3 Monate, wenn der Vermieter vor der Ausnahme Gebrauch macht.

    Im Laufe der Jahre habe ich schon einige Mängel festgestellt bei denen ich dachte, dass sie diese doch besser hätten dokumentiert werden sollen

    Ja, das kann eventuell ein Problem werden, dass die Vermieter der Meinung sind, dass du einen Schaden verursacht hast. Andererseits kann der Vermieter mangels Protokoll auch nur schwer nachweisen, dass eine Beschädigung nicht schon vor deinem Einzug vorhanden war, was er aber können müsste. Daher kann man das jetzt nicht allgemein beantworten, und es kommt auf die konkreten Beanstandungen an.

  • Vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Seit der o.g. Hiobs-Botschaft ist nun knapp eine Woche vergangen und ich hatte genug Zeit um mir Gedanken zu machen. Zwar sind meine Vermieter seit dem Gespräch nicht mehr auf mich zu gekommen aber mein Vorhaben ist nun folgendes: Da ich mit meiner jetzigen Freundin eh schon seit längerer Zeit zusammenziehen möchte, haben wir uns nun auf Immobiliensuche (Haus kaufen) begeben. Wir hatten schon drei Hausbesichtigungen aber die Ergebnisse sind bisher eher ernüchternd ausgefallen.

    Um meinen Vermietern "den Wind aus den Segeln zu nehmen" werde ich im Laufe der Tage auf sie zugehen und ihn darüber informieren, dass ich vorhabe noch dieses Jahr ein Haus zu kaufen und auszuziehen. So kann ich wenigstens noch etwas Zeit gewinnen, so dass sich die Kündigungsfrist im September auf 6 Monate verlängert. Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe und das der Plan so aufgeht.

  • So kann ich wenigstens noch etwas Zeit gewinnen, so dass sich die Kündigungsfrist im September auf 6 Monate verlängert.

    Nur als Hinweis. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Zeitpunkt des Ablaufes des Mietverhältnis. Wird also vor dem 01.09 gekündigt, auch wenn es der 30.08 ist, so hast du keine verlängerte Kündigungsfrist.

    Aber eventuell kann man dann einen Widerspruch erheben aufgrund unzumutbarer Härte, darunter kann auch eine unnötige Doppelbelastung fallen aufgrund eines geplanten Umzuges. Aber das muss man sich dann im Einzelfall anschauen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich hoffe, dass ich das so richtig verstanden habe und das der Plan so aufgeht.

    Ich glaube nicht, dass es irgend einen Vermieter gibt, der ein besonderes Interesse hat, eine Räumungsklage anstreben zu müssen. Die Kosten muss er vorstrecken und es bleibt immer ein Restrisiko, dass die Klage vielleicht keinen Erfolg haben könnte. Deshalb wird ein Vermieter in aller Regel auf Basis einer gütlichen Einigung lieber eine längere Räumungsfrist gewähren, wenn sich damit eine Klage vermeiden lässt.

  • Nur als Hinweis. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung und nicht der Zeitpunkt des Ablaufes des Mietverhältnis. Wird also vor dem 01.09 gekündigt, auch wenn es der 30.08 ist, so hast du keine verlängerte Kündigungsfrist.

    Aber eventuell kann man dann einen Widerspruch erheben aufgrund unzumutbarer Härte, darunter kann auch eine unnötige Doppelbelastung fallen aufgrund eines geplanten Umzuges. Aber das muss man sich dann im Einzelfall anschauen.

    Danke so weit. Könnten wir das vielleicht mal an einem Beispiel fest machen? Habe ich das z.B. wie folgt richtig verstanden?

    Sollten mir meine Vermieter heute, am 08. Mai, schriftlich mitteilen, dass sie "schnellstmöglich" Eigenbedarf anmelden dann muss ich bis zum 31. August die Wohnung geräumt haben, richtig? :/

    Und sollte ich es am 01. September erfahren, dann muss ich bis zum 31. März raus sein?

  • Fast. 28. Februar, denn dann wären 6 Monate vorbei, September bis Februar.

    Hinzu kommt aber noch, dass die Kündigung erst mal so formuliert sein muss, dass sie wirksam ist. Manchmal kommt es vor, dass Vermieter dabei Fehler machen. Das wäre dann zu prüfen, wenn die Kündigung vorliegt.

  • das beruhigt mich alles sehr. Wir sind auch mittlerweile an dem Punkt angelangt, dass wir uns eine (Traum)Immobilie rausgesucht haben und wenn das Beratungsgespräch mit unserem Bankberater nächste Woche gut verläuft dann kaufen wir uns ein Haus :D klingt jetzt alles ziemlich überstürzt aber das ist ja auch nur die Kurzfassung. Unsere Pläne sind schon ziemlich konkret ;) Jedenfalls könnten wir in dieses Haus ab dem 01. September einziehen wenn es klappt. Davon wissen meine jetzigen Vermieter natürlich (noch) nichts. Ich warte erstmal ab bis alles in trockenen Tüchern ist.

    Drückt uns mal die Daumen.


    Kennt jemand reinzufällig ein gutes Forum in dem man sich Informationen & ratschläge zum Erwerb einer Immobilie einholen kann?

  • Jedenfalls könnten wir in dieses Haus ab dem 01. September einziehen wenn es klappt

    Es gibt dann ja noch den §574 BGB, mit dessen Hilfe es in manchen Fällen möglich ist, das Datum des Vertagsende hinaus zu schieben. Darüber kann man aber jetzt nicht spekulieren, inwieweit das nötig oder möglich ist, denn dazu muss ja erst mal die Kündigung vorliegen. Ich will damit sagen, man muss sich nicht über die Zukunft sorgen, sondern es wird sich alles lösen, wenn die Zeit dafür da ist.

  • Hallo Leute,

    nach längerer Zeit meldet sich hier nochmal der Themenstarter zu Wort um über den aktuellen Sachstand zu berichten ;)

    Der Verkäufer unserer Wunschimmobilie hat das Objekt leider an einen Höchstbietenden verkauft und wir sind immer noch auf der Suche. Mittlerweile haben wir uns darauf geeinigt, dass wir uns erstmal ein Haus zur Miete suchen, da der Markt davon momentan einfach mehr hergibt.

    Zwischenzeitlich hatte ich gestern ein Schreiben von meinen Vermietern im Briefkasten in dem "um meine Zustimmung zu einer Mieterhöhung" gebeten wird (siehe Anhang). Ab dem 01. November seien demnach 50€ mntl. mehr Miete fällig. Damit kann ich mich abfinden. Ich sehe es eher als Druckmittel um mich langsam aus der Wohnung zu bewegen :rolleyes:

    Solange es noch immer keine offizielle Eigenbedarfsanmeldung gibt sehe ich das Ganze relativ gelassen. Und da nun auch noch diese Mieterhöhung ab dem 01.11. in Kraft tritt, gehe ich nicht davon aus, dass meine Vermieter vorher noch Eigenbbedarf anmelden möchten...

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Rückmeldung, ist immer interessant zu sehen, wie eine Sache weiter geht. Ja, ich stimme dir zu, dass es den Anschein hat, als wolle der neue Eigentümer keinen Eigenbedarf anmelden, wenn er die Miete erhöht. Aber ganz sicher kann man sich dennoch nicht sein.

    Ich weiß nicht, ob du die Mieterhöhung vielleicht mal bei einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen willst bevor du unterschreibst, denn ganz in Ordnung ist sie nicht von der Begründung her.

  • Hallo, irgendwie fehlt dort eine Begründung warum die Miete erhöht wird. Hatte so ein Fall letztes Jahr selber und dort war auch keine Begründung gegeben, somit war das Mieterhöhungsverlangen nicht gültig.

  • Ich weiß nicht, ob du die Mieterhöhung vielleicht mal bei einem Anwalt oder Mieterverein prüfen lassen willst bevor du unterschreibst, denn ganz in Ordnung ist sie nicht von der Begründung her.

    Hm, eigentlich hatte ich nicht vor das in Erwägung zu ziehen. Andererseits habe ich aus gegebenen Anlass extra eine Rechschutzversicherung vor einigen Jahren abgeschlossen und diese wurde bisher noch nie in Anspruch genommen. ? Es einfach mal prüfen zu lassen kostet nichts... ich werde mich demnächst mal schlau machen und euch auf dem Laufenden halten. Laut dem Schreiben habe ich ja noch Zeit bis zum 1. Oktober ?

  • Hallo Freunde, ich melde mich nach längerer Zeit mal wieder zurück um euch über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren.

    Wegen der Mieterhöhung: diese nehme ich erstmal so hin. Denn es hat sich diese Woche so ergeben, dass meine Lebensgefährtin und ich eine Hausbesichtigung in der Nähe meines aktuellen Wohnorts hatten und so schnell wie möglich dort zur Miete einziehen möchten! ? Unser zukünftiger Vermieter (und wir) sind natürlich daran interessiert so schnell wie möglich in das neue Haus einzuziehen. Den neuen Mietvertrag haben wir NOCH nicht unterschrieben - das soll aber diese Woche geschehen.

    Meine jetzigen Vermieter wissen bisher noch nicht, dass wir ein Haus gefunden haben. Ich möchte es ihnen diese Woche mitteilen. Zuvor möchte ich mir kurzen Rat bei euch einholen ? Wie würdet ihr an meiner Stelle nun strategisch vorgehen?

    Wie bereits erwähnt ist das Verhältnis zwischen uns sehr angespannt und es besteht laut Gesetz die verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten. Diese möchte ich natürlich irgendwie umgehen sofern das möglich ist. Die Frage ist ob das auch im Interesse meiner Vermieter ist. Mein Plan war es, mich mit meinem Vermieter an einen Tisch zu setzen und von ihm Klartext zu verlangen. Das Thema Eigenbedarf kam bisher nie wieder zur Aussprache - nur die o.g. Mieterhöhung.

  • es besteht laut Gesetz die verlängerte Kündigungsfrist von sechs Monaten.

    Für den Vermieter, nicht für euch! Wenn ihr als morgen die Kündigung persönlich abgebt, dann endet der Mietvertrag am 31.12. . Wegen des Feiertages verlängert sich nämlich die Frist der Abgabe des Kündigungsschreibens bis zum 05.10.

  • Mein Plan war es, mich mit meinem Vermieter an einen Tisch zu setzen und von ihm Klartext zu verlangen.

    Das ist gar nicht nötig, das Thema Eigenbedarf aufzubringen, würde ich nicht machen. Du möchtest zeitnah aus dem Vertrag entlassen werden. So bitte einfach direkt darum, dass ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. In diesem kann jeder beliebige Zeitpunkt für das Ende des Vertrags vereinbart werden, ohne dass eine Kündigungsfrist gilt. Möglicherweise ist das auch im Interesse des Vermieters, und so wird es keine Hindernisse dafür geben.

  • Für den Vermieter, nicht für euch! Wenn ihr als morgen die Kündigung persönlich abgebt, dann endet der Mietvertrag am 31.12. . Wegen des Feiertages verlängert sich nämlich die Frist der Abgabe des Kündigungsschreibens bis zum 05.10.

    Oh, also habe ich das ganze bisher missverstanden: wenn seitens des Vermieters gekündigt wird, habe ich 6 Monate Zeit um die Wohnung zu verlassen. Und wenn ich die Kündigung einreiche, bin ich an maximal 3 Monate gebunden. Richtig?

    Und wenn ich den Vermieter noch heute das Kündigungsschreiben in den Briefkasten lege, habe ich ganz sicher bis zum 31.12. Zwit um die Wohnung zu verlassen? ? das wäre ja richtig klasse.

  • Und wenn ich den Vermieter noch heute das Kündigungsschreiben in den Briefkasten lege

    Na da musst du dann jetzt sehr schnell sein. Du kannst nicht denken, dass der Tag bis 24 Uhr geht. Sondern für den Zugang der Kündigung gilt, dass der Vermieter auch noch damit rechnen muss, dass er vielleicht Post bekommen könnte. Abends um 10 muss er das nicht mehr, denn da kommen üblichereise keine Briefe mehr. Die Gerichte gehen maximal von 18 Uhr aus, teilweise auch früher.