Hallo zusammen,
ich hatte mich im Juli letzten Jahres schon einmal an das Forum gewandt und auch sehr schnell, gute Antworten auf meine Frage erhalten.
Inzwischen ist es so, das mir mein Vermieter über seinen Anwalt Ende Nov. 2019 erneut wegen Eigenbedarfs, mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, gekündigt hat. Diese Kündigung ist, genau wie die im Juni erhaltene Kündigung unwirksam, da keine Begründung vorliegt. Mein Anwalt hat die Gegenseite über die Unwirksamkeit der Kündigung informiert und Sie aufgefordert eine Begründung nachzureichen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Am vergangenen Wochenende kontaktierte mich mein Vermieter und eröffnete mir, das er vorhabe Räumungsklage gegen mich einzureichen. Ich weiß das eine Räumungsklage aufgrund einer unwirksamen Kündigung so gut wie keine Erfolgschancen hat.
Was mich nun interessiert ist zum einen ob es möglich ist, die Begründung für die Kündigung erst mit der Räumungsklage zu liefern. Und zum anderen weiß ich nicht welche Gründe hier angeführt werden dürfen, d.h. welche Einschränkungen gelten.
Mein Anwalt ist über den aktuellen Sachverhalt informiert und ich hoffe zeitnah von Ihm zu hören. Da mir die ganze Sache aber keine Ruhe lässt, hoffe ich hier vorab schon mal ein paar Informationen zu erhalten.
Sollte der dargestellte Sachverhalt nicht eindeutig sein, bitte einfach nachfragen.
Herzlichen Dank schon mal an alle die sich die Zeit nehmen diese Text zu lesen und mir eventuell eine Antwort zu schreiben.