Kündigung vor Ende Mindestmietdauer

  • Hallo,

    zum 1.4.2020 bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Nachdem dort so einiges schief ging würde ich nun gern wieder ausziehen. Nichtsahnend habe ich meine Kündigung geschrieben, wo mir dann mitgeteilt wurde, dass es eine Mindestmietdauer von 12 Monaten gibt. Im Mietvertrag stand allerdings im 1. Teil „Mietdauer auf unbestimmte Zeit“ und weiter hinten wahrscheinlich die Mindestmietdauer von 12 Monaten. Habe ich scheinbar dummerweise nicht gelesen.

    Was schief ging: - die Elektrik in der Wohnung ist miserabel (lose unisolierte Kabel in den Steckdosen, klemmen die schon seit Jahren nicht mehr verwendet werden dürfen.. Meinung von einem Elektriker)

    - mehrere Steckdosen haben bei Einzug nicht funktioniert, sodass jetzt in der gesamten Wohnung Kabel Aufputz verlegt wurden

    - keine wirkliche wohnungsübergabe (nur mit dem Hausmeister, ohne Übergabeprotokoll)

    - bis Mitte des Monats weder zugeteilter Briefkasten noch Briefkastenschlüssel (Post ging zurück)

    - EBK ist Teil des Mietvertrages und wurde absolut nicht fachgerecht eingebaut (vom Hausmeister), hier haben sich beim Einbau die Termine mehrfach verschoben, neue Küche soll eingebaut werden, auch da steht kein Termin fest


    Nun meine Frage: sind das gründe für eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag?

  • Hallo,

    grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung möglich, wenn Mängel in der Wohnung vorhanden sind, die nicht unerheblich sind und vorher eine Abmahnung stattgefunden hat.

    Aber das muss immer im Einzelfall geprüft werden und kann durch ein Forum nicht wirklich beantwortet werden.

    Wobei wenn eine ganze Küche fehlt die vertraglich zugesichert worden ist, erscheint das durchaus plausibel.

    Gruß

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!