Hallo,
Ich bin neu hier und bitte um Entschuldigung, falls mein Thema schon irgendwo mal behandelt wurde. Habe das Forum durchsucht, aber meinen genauen Fall nicht gefunden.
Ich habe meine Wohnung nach etwa 2,5 Jahren gekündigt. Mein Vermieter verlangt nun von mir, dass ich die ganze Wohnung streichen muss, da ich sie ja auch frisch gestrichen übernommen hätte.
Meine Frage ist nun: Darf er das verlangen?
Hintergrundinfos:
Zunächst bezweifelt ich, dass ich die Wohnung frisch gestrichen übernommen hatte. Dafür sieht man einfach an viel zu vielen Stellen kleinere Ausbesserungen, die eben nicht von mir sind. Lässt sich aber nur schwer beweisen.
Die Wände sind an sich vollkommen in Ordnung und weiß. Hier und da gibt es kleinere Macken an Stellen, an denen ein Schrank o. Ä. stand. Diese Stellen bessere ich noch mit einem SOS-Weiß aus. Die meisten lassen sich aber auch mit einem feuchten Tuch entfernen.
Im Standard-Mietvertrag steht folgendes:
"Schönheitsreparaturen:
1. Sofern die Mietsache in renovierten Zustand übergeben worden ist, übernimmt der Mieter auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen.
2.(was darunter fällt. Auch streichen)
3. Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Mietverhältnis an, bzw. Von der letzten fachgerechten Durchführung an, im Allgemeinen in den nachstehenden Zeitabständen, fällig. Soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine zeitlich andere Ausführung erforderlich ist.
(...)
Wände, Decken in Wohnräumen alle 8 Jahre
(...)
4. Bei Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein"
Weiter heißt es:
"Beendigung des Mietverhältnisses
1. Der Mieter hat die Mietsache beim Auszug vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter zurück zu geben (...)"
Hat nun also mein Vermieter das Recht, die Streichung der Wohnung von mir zu verlangen?
(und dass ich noch alle Fenster putze, etc.?)
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal ganz herzlich im Voraus.
Liebe Grüße
Judith