Wohnung Streichen vor Auszug

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und bitte um Entschuldigung, falls mein Thema schon irgendwo mal behandelt wurde. Habe das Forum durchsucht, aber meinen genauen Fall nicht gefunden.

    Ich habe meine Wohnung nach etwa 2,5 Jahren gekündigt. Mein Vermieter verlangt nun von mir, dass ich die ganze Wohnung streichen muss, da ich sie ja auch frisch gestrichen übernommen hätte.

    Meine Frage ist nun: Darf er das verlangen?

    Hintergrundinfos:

    Zunächst bezweifelt ich, dass ich die Wohnung frisch gestrichen übernommen hatte. Dafür sieht man einfach an viel zu vielen Stellen kleinere Ausbesserungen, die eben nicht von mir sind. Lässt sich aber nur schwer beweisen.

    Die Wände sind an sich vollkommen in Ordnung und weiß. Hier und da gibt es kleinere Macken an Stellen, an denen ein Schrank o. Ä. stand. Diese Stellen bessere ich noch mit einem SOS-Weiß aus. Die meisten lassen sich aber auch mit einem feuchten Tuch entfernen.

    Im Standard-Mietvertrag steht folgendes:

    "Schönheitsreparaturen:

    1. Sofern die Mietsache in renovierten Zustand übergeben worden ist, übernimmt der Mieter auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen.

    2.(was darunter fällt. Auch streichen)

    3. Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Mietverhältnis an, bzw. Von der letzten fachgerechten Durchführung an, im Allgemeinen in den nachstehenden Zeitabständen, fällig. Soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine zeitlich andere Ausführung erforderlich ist.

    (...)

    Wände, Decken in Wohnräumen alle 8 Jahre

    (...)

    4. Bei Rückgabe der Wohnung am Ende des Mietverhältnisses müssen die Wände und Decken in neutralen, deckenden, hellen Farben gestrichen oder tapeziert sein"

    Weiter heißt es:

    "Beendigung des Mietverhältnisses

    1. Der Mieter hat die Mietsache beim Auszug vollständig geräumt und gereinigt an den Vermieter zurück zu geben (...)"

    Hat nun also mein Vermieter das Recht, die Streichung der Wohnung von mir zu verlangen?

    (und dass ich noch alle Fenster putze, etc.?)

    Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal ganz herzlich im Voraus.

    Liebe Grüße

    Judith

  • Hallo,

    habe bitte ein wenig Geduld. Manchmal kommen die Antworten nicht sofort.

    Die Schönheitsreparaturenklauseln scheinen zumindest nicht an den üblichen Fehler zu leiden und könnten soweit wirksam sein.

    Ob dann eine Renovierung notwendig ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern es kommt auf den konkreten Zustand der Wohnung an. Diesen Zustand können wir aber nicht beurteilen hier.

  • Danke für die Rückmeldung :)

    Die Wände sind eigentlich tadellos. Sie sind weiß und die wenigen Macken, die von den Möbeln da waren, habe ich mit SOS-Weiß ausgebessert.

    Klar, die Wände sind nicht NEU. Habe ja 2,5 Jahre dort gewohnt. Aber ich bin Nichtraucherin und habe auch keine Tiere oder Kinder

  • Hallo,

    wir können hier keine Vertragsklauseln überprüfen, das ist einem Anwalt vorbehalten. Aber allgemein gesagt ist eine Klausel durchaus unwirksam, wenn diese den Mieter verpflichten soll, dass in jedem Fall gestrichen werden soll zum Auszug anstatt dass die Erfordernis des Streichens vom Zustand der Wände abhängig gemacht werden soll.

    Ein Vermieter kann nicht unbedingt eine frisch gestrichnde Wohnung zum Auszug verlangen nur mit dem Argument, dass die Wohnung zum Einzug auch frisch gestrichen übergeben wurde. Das würde ein Gericht nicht anerkennen. Denn der BGH hat in seinen Urteilen erläutert, dass kleinere, bei lebensnaher Betrachung nicht ins Auge fallende Abnutzungen unbeachtlich sind.

    Ich als Vermieter bin daher inzwischen dazu über gegangen, die Auszugsklausel weg zu lassen, da ich das Streichen im Zweifel eh nicht zwingend verlangen kann, wenn die Klausel wirksam sein soll. Dem neuen Mieter will ich aber eine frisch gestrichene Wohnung übergeben. Somit veranlasse ich das Streichen gleich selbst und die Sache ist erledigt.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Ich schließe auch aus deiner Antwort, dass ich nicht gezwungen werden kann, die Wohnung frisch zu streichen zum Auszug.

    Da ich mit meinem Vermieter auch nicht im Streit auseinander gehen möchte, wäre es wohl gut, wenn ich das zeitnah mit ihm kläre, damit er vor Einzug des neuen Mieters die Wohnung noch streichen lassen kann.

    Ich habe nur etwas Angst um meine Kaution. Also dass der Vermieter meint, die einbehalten zu können um damit die Kosten für das Streichen zu decken.

    Ich gehe ja davon aus, dass er das wahrscheinlich nicht darf? Aber ob ich momentan die Kraft habe, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, bezweifle ich.... :(

  • Aber ob ich momentan die Kraft habe, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, bezweifle ich....

    Dafür gibt es Anwälte, die dir helfen. Und wenn du einen Anwalt die Sache bewerten lässt, und dieser auch zum Ergebnis kommt, dass du nicht streichen musst, dann wird es überhaupt kein Problem sein, die Rückgabe der Kaution notfalls einzuklagen. Oftmals reicht aber schon ein Brief von einem Anwalt an den Vermieter aus, sodass dieser sieht, dass man es ernst meint.

    Ja, rede erst mal mit dem Vermieter, vielleicht klärt es sich dann schneller als du denkst.

  • Guten Morgen.

    Ich konnte mich mit meinem Vermieter tatsächlich auf einen Kompromiss einigen, der für beide Seiten akzeptabel ist. D. h., er bekommt ein paar Wände doch noch gestrichen und ich habe meine Ruhe.

    Ich danke allen für die Infos, die ich hier auf der Seite zu dem Thema bekommen habe. Sie waren mir eine sehr große Hilfe, als ich meinen Vermieter damit konfrontiert habe, dass ich die Wohnung nicht zu streichen habe.

    Viele Dank und liebe Grüße

    Judith

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