Abrechnung bei Strom & Gas

  • Hallo,

    ich habe vor kurzem (13.3.2020) meinen Gas &Stromlieferanten gewechselt. Dieser hat ein 10 Monats model wobei Jan. und Feb. nicht bezahlt werden braucht.

    Ich habe um etwaige Nachzahlungen zu vermeiden,12 Monate durch bezahlt . Im vergleich zu meinem neuen Anbieter sind das Pro Monat 40 € mehr.

    Jetzt habe ich im Februar meine Abrechnung vom 01.01.2019-31.12.2019 erhalten und 173 € zurück gezahlt bekommen. Zusätzlich wurden mir im März ohne Abrechnung und unaufgefordert 260 Euro auf mein Konto überwiesen. Vor kurzem habe ich dann eine Abrechnung über 453 € (2,5 Monate) Verhalten.

    Dabei wurde mir dann Aufgedröselt das die 260 € die Abrechnung für Feb. &März war.

    Desweiteren wurde mir mitgeteilt das in der Abrechnung für das Jahr '19 der Abschlag vom Januar (124€) mit abgerechnet wurde. Damit wäre der Abrechnungszeitraum nicht wie angegeben vom 01.01-31.12.2019 sondern bis zum 31.1.2020. In der Abrechnung erschien der Betrag nicht als Abschlagszahlung sondern als "Sonstiges Guthaben".

    Mir kommt das verhalten meines ehemaligen Energieversorgers extrem Dubios vor. Ist es Recht mäßig die Beträge außerhalb des Abrechnungszeitraums in die Abrechnung zukalkulieren?

    Ist es Rechtmäßig das mein Energie Lieferant mir einfach meinen Kontostand am 31.Januar Abrechnet? Gibt es da irgendwelche Gesetzes lagen zu diesem Thema oder kann ich mich sonst irgenwie vor dieser Rechnung schützen?

    Mit freundlichen Grüßen

    assaziel

  • Hallo assaziel,

    es ist kein Hindernis, dass der Versorger etwas variiert mit dem Abrechnungszeitraum. Warum er das tut, kann ich nicht erkennen, aber es wird sicherlich seinen Grund haben. Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das ihn da einschränkt so wie du es beschreibst.

    Wichtiger ist, dass die Abrechnung korrekt ist, also auch dass all deine Vorauszahlungen berücksichtigt sind. Falls du Fehler entdeckst, kannst du die Rechnung selbstverständlich beim Versorger beanstanden und um Klärung bitten.

    Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich auch an die Verbraucherschutzzentrale bei dir am Ort werden. Die beraten für so etwas und können deine Abrechnung anschauen.