Miete zahlen trotz ordentlicher Kündigung

  • Moin moin

    Kurz zur Story: ich habe fristgerecht gekündigt und sollte planmäßig am 31.3. ausziehen. Ich habe ca 2 Wochen vorher ein Entsorgungsunternehmen mit der Räumung beauftragt und einen Termin bekommen. Alles hätte super geklappt dann kam Corona und das Entsorgungsunternehmen durft nicht mehr arbeiten.

    Ich habe meinen Vermieter angerufen, den Fall geschildert und mir wurde zugesichert dass es kein Problem wäre da momentan sowieso keine Wohnungsübergabe stattfinden darf. Die Miete müsse ich nicht zahlen da ich nichts dafür kann. Am Dienstag hab ich einen Anruf bekommen vom Vermieter dass am Donnerstag die Wohnungsübergabe stattfinden soll und wenn sie nicht übergeben werden kann (Entsorgungsunternehmen darf immernoch nichts machen) dann muss ich einen Schadenersatz in höhe der Monatsmiete zahlen... kann ich mich da irgendwie wehren? Schließlich kann ich da nichts dafür dass die Situation so ist wie sie ist.

  • Ein anderes Entsorgungsunternehmen suchen, zumindest anfragen, ob sie auch nicht arbeiten. Handwerker dürfen arbeiten, haben auch Zugang zu Entsorgungshöfen usw., was für Privatleute teilweise schwieriger ist. Wir hatten bisher überhaupt keine Schwierigkeiten, über Unternehmen Schrott und anderen Müll zu entsorgen. Deshalb wundert es mich, dass ein solches Unternehmen plötzlich nicht arbeiten dürfen soll. Außer es wäre konkret dieses eine wegen Quarantäne betroffen.

    Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, würde ich mir von drei Unternehmen dies schriftlich geben lassen. Es ist an dir, zu beweisen, dass du die Übergabe nicht schuldhaft verzögerst.

  • Es ist an dir, zu beweisen, dass du die Übergabe nicht schuldhaft verzögerst.

    Das Verschulden spielt hier keine Rolle. § 546a I BGB regelt eindeutig, dass die Miete zu zahlen ist, soweit keine Rückgabe stattgefunden hat. Ein Vertreten des Mieters wird dabei nicht gefordert. Falls du an § 571 I BGB denkst, so gilt zu beachten, dass die Miete davon gar nicht erfasst wird und er auch insgesamt aufgrund der Kündigung durch den Mieter nicht anwendbar ist.

    Schließlich kann ich da nichts dafür dass die Situation so ist wie sie ist.

    Aber der Vermieter auch nicht. Daher solltest du nach alternativen suchen, wie Schweinchenfan bereits vorgeschlagen hat. Außerdem könntest du den Müll eventuell in einem Lagerraum zwischen lagern?

    Worüber man jetzt noch nachdenken könnte, ob die Rückgabefrist verlängert worden ist durch das Telefonat mit dem Vermieter, aber das lies sich im Zweifel nur schwer beweisen.

    Wobei ich nicht ausschließen mag, dass ein Gericht im Zweifel auf Treu und Glaube zurückgreift um den Mieter zu entlasten. Aber das ist Theorie und alles andere als sicher, sondern nur eine vage Überlegung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Stimmt. Danke für die Korrektur. Ich dachte, es geht um weitergehenden Schadenersatz. Wenn es dabei nur um die Miete geht, ist die selbstverständlich zu zahlen, die Wohnung wird ja weiter genutzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (23. April 2020 um 11:13)