Abmahnung wegen Vertragspflichtverletzung

  • Hallo,

    ich habe eben eine Abmahnung für meine Wohnung bekommen.

    Ich sollte meinen Schuppen leer räumen da es angeblich "gemüllt" ist.

    Wegen dem aktuellen Virus ist es für mich nicht möglich meinen Schuppen leer zu machen da die Recycling Unternehmen geschlossen sind.

    Ich soll bis zum 07.05.2020 den "Müll" entfernen ansonsten werden wir fristlos gekündigt.

    Ist es richtig so wenn ich nichts dagegen unternehmen?

  • Ich würde es mir schriftlich von mehreren Firmen geben lassen, dass keine Abholung oder Anlieferung von Müll möglich ist. Offensichtlich ist das ein regionales Problem, denn bei uns ist das ohne Probleme möglich. Wertstoffhöfe sowie private Entsorgungsunternehmen haben wie üblich geöffnet und auch Abholung vom Müll durch Unternehmen kann beauftragt werden.

    Trotzdem vermute ich, dass dies nicht zu einer Kündigung, besonders nicht einer fristlosen, berechtigt, solange kein Schädlingsbefall oder andere Bauschäden drohen.

  • Das ist regional wohl sehr verschieden. Bei uns (Koblenz) wird zwar normal der Hausmüll in der Mülltonne abgefahren, jedoch ist keine Sperrmüllabholung möglich, auch eine Ablieferung von Müll in der Deponie ist nicht möglich. Ob eine Kündigung wegen der "Vermüllung" eines Schuppens, also nicht der Wohnung, ein Kündigungsgrund sein kann, würde ich mir dann auch vom Anwalt erklären lassen, den ich im Kündigungsfalle auf jeden Fall aufsuchen würde.