Kündigung des Untermieters durch einen von zwei Hauptmietern

  • Hallo Zusammen,

    ich bitte um Einschätzung folgenden Sachverhalts.
    Ich bin Hauptmieter zusammen mit einem zweiten Hauptmieter. Angemietet ist eine 3-Zimmer-Wohnung. Das dritte Zimmer ist an einen Untermieter (mündlich) vermietet worden. Nun möchte ich aber, dass der Untermieter auszieht, da ich Gebrauch von dem Zimmer machen möchte, wenn auch der zweite Hauptmieter natürlich gleichermaßen das Recht zum Gebrauch hat.

    Der zweite Hauptmieter möchte allerdings nicht, dass der Untervermieter geht. Wie ist die Lage nun einzuschätzen. Nach meinem Befinden darf doch der andere Hauptmieter nicht einfach weiter das Zimmer ohne meine Zustimmung untervermieten, oder?

    Besten Dank im Voraus!

  • Hallo Stefan,

    ein gemeinsamer Vertrag bedeutet, dass bei solchen Angelegenheiten immer auch beide unterschreiben müssen, außer der eine hat vom anderen eine Vollmacht bekommen (was bei euch ja offenbar nicht der Fall ist). Mit anderen Worten, ihr beide Hauptmieter müsst eine Einigung finden. Die Kündigung des Untermieters muss gemeisam erfolgen mit eurer beider Unterschrift. Kündigst du allein, wäre das unwirsam.

    Frage den anderen Hauptmieter nach dem Grund seiner Ablehnung deines Wunsches. Wenn du das weißt, lässt sich sicherlich ein Kompromiss finden, der das Interesse des anderen Hauptmieters gleichermaßen berücksichtigt.

  • Danke für die sehr zeitnahe Auskunft. Wir haben allerdings keinen schriftlichen Vertrag mit ihm geschlossen, weswegen ich auch niemals unterschrieben hab. Wie ist die Situation dann?

  • Das ändert nichts an der Situation das die Kündigung schriftlich durch beide Vermieter zu erfolgen hat.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!