Zahle Nebenkosten für 2, obwohl nur eine Person

  • Hallo zusammen,


    habe gerade mit der Hausverwaltung telefoniert, die mir auch nicht weiterhelfen kann/möchte, da der Mietvertrag nicht von denen aufgesetzt wurde.

    Es besteht folgender Fall:

    Das komplette Mehrparteienhaus (Neubau) wird von einem Unternehmen als Hauptmieter gemietet, die wiederum die Wohnungen weitervermietet und somit jeder, der eine Wohnung besetzt Untermieter dieses Unternehmens ist. Die kompletten Nebenkosten (einschließlich Strom, Heizung) sind im Vertrag nach Personenzahl in der Wohnung berechnet, da das Haus ein Energiehaus ist, worin auch Strom erzeugt wird. Bei der einen Wohnung, wird jedoch unter dem Abschnitt „Nebenkosten“ die Personenzahl ZWEI angegeben, obwohl von Vertragsbeginn an nur eine Person darin wohnt. Damals wurde einem von einer Vertretung des Unternehmens (Hauptmieter) mitgeteilt, dass es so ist, weil sie Zimmerweise vermieten und sich daran nichts ändern liese. Bei der betreffenden Wohnung, gibt es jedoch nur einen Untermieter, der noch immer Nebenkosten für zwei zahlt. Die Hausverwaltung hat kürzlich sich nochmal informiert und meinte nur, man habe es dem Untermieter damals mitgeteilt und sie können auch nicht helfen.

    Nun meine Frage an euch: Denkt ihr es ist so rechtens, oder sollte ich mir Rechtsberatung holen?

    Es sind Nebenkosten von etwa 200€ und würde, wenn man es im besten Falle halbiert, eine Menge rausbekommen, falls dies auch rückwirkend gilt.

    Jede Hilfe wäre super! Danke schon mal! :)

  • Hallo,

    wenn Nebenkosten nach Personen berechnet sind, dann muss die Zahl auch korrekt sein und mit der Zahl übereinstimmen, die tatsächlich in den Wohnungen wohnen. Ist die Zahl falsch, ist das ein materieller (inhaltlicher) Fehler und das kann beanstandet werden. Die Aussage, dass es immer 2 Personen sein müssen, ist so nicht haltbar, das würde ein Gericht niemals durch gehen lassen.

    Ich empfehle aber, dass die Abrechnung insgesamt überprüft werden sollte. Wenn der Vermieter es schon bei der Personenzahl nicht so genau nimmt, dann würde mich nicht wundern, wenn sich noch weitere Fehler finden lassen würden.

    Bei der Überprüfung müsste man sich auch genauer anschauen, wie die Stromerzeugung in dem Haus berechnet wurde. Eventuelle Kosten dafür müssen nämlich heraus gerechnet werden.

  • Hallo Fruggel,


    erstmal herzlichen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast mir ausführlich zu antworten.

    Dieser Verdacht kam auch auf, dass es so nicht passen kann. Gut die Bestätigung einer Person zu bekommen, demnach kann das nicht ganz falsch liegen kann.


    Bezüglich der Nebenkostenabrechnung, hieß es kürzlich, dass im Dezember diesen Jahres erst der Verbrauch genau kalkuliert werden kann bzw. die Werte (nochmals?) abgelesen werden. Das Haus Anfang letzten Jahres fertiggestellt bzw. wurde ab da bezogen. Es kommt da einem komisch vor weshalb sie zum kalkulieren der Nebenkosten die Zählerstände aus zwei Jahren benötigen. Derweilen zahlt jede Partei „fröhlich“ die Nebenkosten weiter ohne jemals eine Abrechnung gesehen zu haben. Jedoch weiß ich nicht ob ich das nun auch angehen soll. Es wäre schon ein großer Erfolg, ausschließlich die NK für eine Person zu zahlen.

    Im Vertrag steht:

    [...] Die Zahlungen der anteiligen Nebenkosten werden als pauschalen vereinbart. Die Liegenschaft wird mit einer modernen Kraft-Wärme-Kopplungsanlage betrieben und darüber mit der notwendigen Heizwärme, Warmwasser und Strom versorgt. [...]
    M und V vereinbaren nach Verhandlung ausdrücklich, dass über die BetriebsKP, heizKP und StromP nicht gesondert angerechnet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass die im Mietvertrag genannten pauschalen, an das Verbrauchsverhalten der Mieter oder an die im Laufe des Mietverhältnisses veränderten tatsächlichen Kosten angepasst werden können. [...] Die pauschalen sind auf der Grundlage berechnet, dass zwei Personen in der Wohnung wohnen.



    Wie kann man das nun am besten angehen? Rechtsberatung holen? Da sich von den Leuten, dir darüber entscheiden, jeder quer stellt und darauf beharrt, dass das stimmt, fällt mir nicht mehr ein. Habe aber den Tipp einen Mieterverein aufzusuchen, aber aktiv helfen können sie nicht so wie ich es verstanden habe.

  • Eine Pauschale kann man vereinbaren. Das ist auch im Gesetz vorgesehen. Bei dieser Pauschale spielt es aber dann keine Rolle, wie diese errechnet wurde. Es ist einfach ein Betrag X vereinbart. Die Personenzahl, mit der kalkuiert wurde, kannst du somit also nicht beanstanden.

    Die Pauschale darf verändert werden. Auch das ist im Gesetz vorgesehen. Allerdings ist das damit verbunden, dass die Kosten des Vermieters steigen, also beispielsweise, dass der Wasserversorger die Preise erhöht hat oder die Grundsteuer teurer geworden ist. Das muss der Vermieter dann auch nachweisen, wenn er erhöhen will.

    Die Pauschale darf allerdings nur für die kalten Nebenkosten gelten. Denn für die Heiz- und Warmwasserkosten gibt es die Heizkostenverordnung, welche höher gestellt ist vor einer vertraglichen Vereinbarung. Diese muss also zwingend eingehalten werden. Eine Heizkostenabrechnung muss der Vermieter somit erstellen. Diese braucht wegen §11 Abs.1 Nr.3b der Verordnung zwar nicht verbrauchsabhängig sein, aber doch gibt es ein paar Punkte zu berücksichtigen.

    Der Mieterverein wird nicht mit dir vor Gericht gehen, falls das nötig sein sollte. Aber zumindest beraten lassen kannst du dich und die schicken dem Vermieter auch Briefe zwecks einer möglichen außergerichtlichen Klärung.

  • Nochmals vielen, vielen Dank für dein ausführliches Statement. :)

    Dann habe ich leider den Vertrag falsch verstanden. Das ist ärgerlich....


    Darf die Hausverwaltung dann die Heiz- und Wasserabrechnung erst nach etwa zwei Jahren vorlegen? Sie meinten, es ginge erst zum Ende des Jahres, da man dann erst den Verbrauch kalkulieren kann. Ich als Laie würde doch sagen, man könne doch gleich den Verbrauch des ersten Jahres mit den Kosten, die sie angenommen habe (quasi die monatliche Vorauszahlung) vergleichen.


    Leider bin ich noch kein Mitglied in einem Mieterverein, aber dachte ich würde diesen Fall als Anstoss nehmen.

  • Erst mal ein Hinweis zum Thema Hausverwaltung und Vermieter. Für dich ist das Unternehmen zuständig, welches das Gebäude gemietet hat und somit dein Vermieter ist. Nur mit diesem Vermieter hast du ein Vertragsverhältnis, nicht mit der Hausverwaltung. die Hausverwaltung kann also allenfalls vermitteln, aber zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist dein Vermieter verantwortlich. An diesen musst du dich vorrangig wenden.

    Eine Abrechnung muss jährlich erfolgen, da hast du völlig recht.

    Aber bedenke bitte, dass dein Vermieter derzeit davon ausgeht, dass eine Pauschale vereinbart ist. Daraus entsteht die falsche Meinung von ihm, dass er die tatsächlichen Kosten erst mal beobachten muss.

    Du solltest, wenn du möchtest, also erst mal die Heiz- und Warmwasserabrechnung einfordern und dabei darauf hinweisen, dass in dem Punkt eine Pauschale wegen den Vorschriften der Heizkostenverordnung unzulässig ist. Je nachdem was der Vermieter darauf antwortet sind die enthaltenen Informationen für einen Anwalt oder Mieterverein möglicherweise wertvoll, um einen Plan zu erarbeiten, wie man dir konkret helfen kann.

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