Vorzeitige Kündigung des Untermietvertrag - möblierte Wohnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir einer von euch ja weiterhelfen?!

    Ich habe meine Wohnung (voll möbliert) seit dem 01.02.2020 bis zum 31.08.2020 an ein Paar untervermietet.

    Mein Plan war es, für 7 Monate ins Ausland zu gehen, dort war ich auch aber Aufgrund von Corona, musste ich meine Reise abbrechen und möchte nun so schnell wie möglich zurück in meine Wohnung. Ich habe auch schon mit meinen Untermietern gesprochen und sie wollen sich nach etwas neuem umschauen. Jetzt kam die Info, dass sie evtl. eine neue Wohnung zum 01.07.2020 haben, was natürlich viel zu spät für mich ist. Ich würde mich drauf einlassen, dass sie noch bis zum 31.05.2020 in meiner Wohnung bleiben aber dann möchte ich dort wieder rein.

    In dem Untermietvertrag steht folgender Satz

    • Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

    Kann mir jemand von euch sagen, ob ich das irgendwie umgehen kann und eine Kündigung zum 31.05.2020 aussprechen kann oder hab ich keine Chance und muss abwarten, ob sie es tatsächlich zum 01.07.2020 schaffen auszuziehen?
    Ich bin gerade echt verzweifelt und hoffe irgendeine Lücke zu finden, um vorher in meine Wohnung zurückzukommen.

    1000 Dank vorab

    Lieben Gruß

    Anne

  • Nein, du hast da keine Möglichkeit, du kannst nicht kündigen und schon gar nicht mit so kurzer Frist.

    Selbst wenn du es könntest, weil die Befristung unwirksamen ist, ist die Frist länger (ca 3 Monate). Wenn die

    Mieter mangels anderer Wohnung nicht ausziehen, kommst du auch nicht in deine Wohnung. Per Räumungsklage würde mit Sicherheit auch nicht vor dem 01.07. sein, eher noch später. Es ändert für dich also ohnehin nichts.

    Dass die Mieter in Zeiten von Corona gerade auch große Schwierigkeiten haben, etwas zu finden oder umzuziehen, ist auch zu erwarten.

  • Selbst wenn du es könntest, weil die Befristung unwirksamen ist,

    Selbst wenn die Befristung unwirksam ist, kann sich der Steller der Klausel nicht auf die Unwirksamkeit berufen. Ergo sollte hier weiterhin die ordentliche Kündigung zumindest für diesen Zeitraum ausgeschlossen sein.

    Man könnte entfernt an § 313 BGB denken, was jedoch zweifelhaft erscheint, da es unbillig erscheint, dass die Mieterin plötzlich das Risiko des Vermieters tragen sollte, dass diese irgendwo unterkommt. Aber die Situation ist einmalig, hier müsste man schauen, ob ein Fachanwalt für Mietrecht Anhaltspunkte finden würde womit man das begründen könnte. Aber wie gesagt, dass ist eine bloße Überlegung.

    Im großen und ganzen solltest du dir lieber eine andere Unterkunft suchen, das wird sehr viel erfolgsversprechender sein.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich habe auch schon mit meinen Untermietern gesprochen

    Im Fall eines Untermietvertrages wäre evtl. noch interessant zu wissen ob dein Vermieter darüber informiert ist und dem ganzen zugestimmt hat.

    Das wäre zwar wahrscheinlich bei der kurzen Zeitspanne eh nicht so wichtig, wäre aber wohl für dich wichtig um zu wissen was und ob man überhaupt für eine Fass darüber aufmachen sollte.