Darf der Vermieter einen Zwei-Parteien-Vertrag verlangen?

  • Hallo,

    als ich mit meiner Mitbewohnerin in meine derzeitige Wohnung eingezogen bin hat der Vermieter mich auch wissen lassen, dass der Vertrag mit zwei Hauptparteien gemacht werden muss (also das der Besitzer das so verlangt), also zwei Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin zieht demnächst aus und ich würde gerne alleiniger Hauptmieter sein. Jetzt ist meine Frage ob er ein Recht darauf hat, zwei Hauptmieter zu verlangen?

    --Marenz


    Zusätzlich dazu eine Frage: Kann so ein Vertrag auch umgewandelt werden in einen Ein-Parteien Vertrag? Und gibt es ein Recht darauf?

  • ja, das darf er verlangen und nein, du hast keinen Anspruch darauf, dass du als alleiniger Mieter akzeptiert wirst. Ausnahmen gibt es nur in Fall von Todesfällen, Scheidung usw.

    Das macht als Vermieter durchaus Sinn, denn dann kann man die geschuldete Miete von 2 Personen fordern und nicht nur von einer, wenn die Mietzahlungen (teilweise) ausbleiben.

    Deine Mitbewohnerin kann ausziehen, bleibt aber ohne Zustimmung des Vermieters weiterhin im Mietvertrag und schuldet auch nach wie vor die Miete, wenn du nicht bezahlst. Der Mietvertrag kann nur von allen Beteiligten gemeinsam verändert werden. Wenn dies einer nicht möchte, bleibt es beim alten Vertrag.