Hallo,
als ich mit meiner Mitbewohnerin in meine derzeitige Wohnung eingezogen bin hat der Vermieter mich auch wissen lassen, dass der Vertrag mit zwei Hauptparteien gemacht werden muss (also das der Besitzer das so verlangt), also zwei Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin zieht demnächst aus und ich würde gerne alleiniger Hauptmieter sein. Jetzt ist meine Frage ob er ein Recht darauf hat, zwei Hauptmieter zu verlangen?
--Marenz
Zusätzlich dazu eine Frage: Kann so ein Vertrag auch umgewandelt werden in einen Ein-Parteien Vertrag? Und gibt es ein Recht darauf?