Hallo zusammen, folgende Situation zum Thema Mietrecht interessiert mich.
Vermieter Y (Privatperson) mietet von Vermieter Z eine 4-Raum Wohnung. Diese vermietet er an Mieter X sowie drei weitere Untermieter mit separaten Mietverträgen in Form einer Wohngemeinschaft. In dem Mietvertrag von Mieter X ist eine Kaltmiete sowie eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten und eine Vorauszahlung auf sonstige Nebenkosten zum Stand 2017 vereinbart. Die sonstigen Nebenkosten werden im Vertrag als „Energie, Gebühren usw.“ genannt und nicht weiter aufgeschlüsselt. Es ist kein Verteilerschlüssel der Nebenkosten sowie keine Umlage der WG-Bewohner aufgeführt.
Während dem Mietzeitraum von September 2017 bis März 2020 gibt es durch Vermieter Y zwei Erhöhungen der Gesamtmiete, allerdings wird Mieter X nicht mitgeteilt, wie sich die neue Miete auf Kaltmiete und Vorauszahlung der Nebenkosten verteilt. Das Mietverhältnis wird freundschaftlich gelebt. Vermieter Y erstellt keine Nebenkostenabrechnungen, was Mieter X zwar mündlich fordert, aber nicht schriftlich. Die Vorauszahlungen der Nebenkosten durch Mieter X erfolgen bis zum Auszug.
Nach dem Auszug behält Vermieter Y die Kaution mit Verweis auf die Nebenkostenabrechnung ein und teilt Mieter X später mit, dass 160 € aufgrund von Nachzahlungen von 2017 und 2019 sowie Kosten für ein neues Klingelschild, die beim Einzug 2017 angefallen sind, von der zu erstattenden Kaution abgezogen werden. Für das Jahr 2019 erstellt der Vermieter Y auf mehrmaliges Drängen des Mieter X eine Nebenkostenabrechnung, wobei von Vermieter Y die Vorauszahlungen aus dem Mietvertrag Stand 2017 ohne die Mieterhöhungen berücksichtigt werden und eine Umlage der Kosten ohne verständliche Begründung festgelegt wird. Insgesamt kann Mieter X die Nebenkostenabrechnung nicht nachvollziehen.
Vermieter Y ist zu keinen weiteren Gesprächen bereit und zieht kommentarlos die Kosten von der Kaution von Mieter X ab. Falls Mieter X der Abrechnung nicht zustimmt, erwägt Vermieter Y eine Verwaltungspauschale für die Untermiete zu berechnen und einen noch größeren Teil von der Kaution einzufordern.
Welche Möglichkeiten hat Mieter X in der aktuellen Situation und wie aussichtsreich wären diese Möglichkeiten? Welche Kosten kann Vermieter Y in der Nebenkostenabrechnung geltend machen und nach welchem Verteilerschlüssel sind diese aufzuteilen? Kann Vermieter Y noch weitere Kosten ansetzen und geltend machen?
Vielen Dank und freundliche Grüße