Guten Morgen,
Ich wohne seit über 5Jahren in meiner Wohnung im Dachgeschoss eines Altbaues.
Vor Anmietung wurde mir, durch die Maklerin, angeboten, die oberste Freifläche im Treppenhaus individuell zu nutzen. Diese Fläche ist das letzte Depot im Treppenhaus, da ich in Dachgeschoss wohne, kommt auch kein anderer Mieter da hin. Es ist auch kein Weg zum Dach Boden oder so. Ich habe mir dort 2 größere abschließbare Aktenschränke hingestellt. Für Weihnachtssdeko, Konserven ect. Das dieser Bereich, mir zu meiner freien Gestaltung, überlassen wurde gehörte mit zu den Rahmenbedingungen für das zu Stande kommen des Mietvertrages. Vor 5 Jahren hatte man verzweifelt nach einem Mieter gesucht. Man bekam u. A. bei Einzug 350, -Euro Ikeagutschein, 3 Monate Kaltmietfrei und eben die freie Nutzung dieser Fläche. Bei der bisherigen HV wat das auch kein Thema. Nun hat der Eigentümer gewechselt und ich soll den Bereich jetzt umgehend räumen. Das Zugeständniss zur Nutzung habe ich schriftlich in einer E-Mail. In dieser ist auch ersichtlich, dass es sich um die Bedingungen für das Zustandekommen des Mietvertrages handelt. Kann der neue Eigentümer das einfach so widerrufen?
Liebe Grüsse
Sue.zi