Rahmenbedingungen für Mietvertrag nach Eigentümerwechsel nicht mehr gültig?

  • Guten Morgen,

    Ich wohne seit über 5Jahren in meiner Wohnung im Dachgeschoss eines Altbaues.

    Vor Anmietung wurde mir, durch die Maklerin, angeboten, die oberste Freifläche im Treppenhaus individuell zu nutzen. Diese Fläche ist das letzte Depot im Treppenhaus, da ich in Dachgeschoss wohne, kommt auch kein anderer Mieter da hin. Es ist auch kein Weg zum Dach Boden oder so. Ich habe mir dort 2 größere abschließbare Aktenschränke hingestellt. Für Weihnachtssdeko, Konserven ect. Das dieser Bereich, mir zu meiner freien Gestaltung, überlassen wurde gehörte mit zu den Rahmenbedingungen für das zu Stande kommen des Mietvertrages. Vor 5 Jahren hatte man verzweifelt nach einem Mieter gesucht. Man bekam u. A. bei Einzug 350, -Euro Ikeagutschein, 3 Monate Kaltmietfrei und eben die freie Nutzung dieser Fläche. Bei der bisherigen HV wat das auch kein Thema. Nun hat der Eigentümer gewechselt und ich soll den Bereich jetzt umgehend räumen. Das Zugeständniss zur Nutzung habe ich schriftlich in einer E-Mail. In dieser ist auch ersichtlich, dass es sich um die Bedingungen für das Zustandekommen des Mietvertrages handelt. Kann der neue Eigentümer das einfach so widerrufen?

    Liebe Grüsse

    Sue.zi

  • In dieser ist auch ersichtlich, dass es sich um die Bedingungen für das Zustandekommen des Mietvertrages handelt.

    Ich würde jetzt einfach mal fix behaupten, das das nicht so ganz sein kein, ansonsten wäre dieser Punkt ja Bestandteil des Mietvertrages?

    Egal wie das in der Email formuliert ist, die Frage ist einfach, ob man dauerhaft auf eine kostenlose Nutzung bestehen kann, auch wenn das im MV. gar nicht vereinbart ist? Das würde ich persönlich verneinen.

  • Egal wie das in der Email formuliert ist, die Frage ist einfach, ob man dauerhaft auf eine kostenlose Nutzung bestehen kann, auch wenn das im MV. gar nicht vereinbart ist?

    Nebenabreden können Bestandteil eines Mietvertrages werden ohne das diese fest in diesen aufgenommen werden. Probleme bereitet sowas aber meistens in Beweisfragen, aber hier gibt es ja Mails und einen alten Vermieter. Ob dies aber dauerhaft Bestandteil geworden ist, kann man am Ende nur durch die Einzelfallbewertung ermitteln wo der Wortlaut der Vereinbarung berücksichtigt wird.

    Kann der neue Eigentümer das einfach so widerrufen?

    Eine Abänderung des Mietvertrages ist nicht einseitig möglich. Aber falls die Nutzung aus Brandschutzgründen untersagt worden sind, ist das natürlich etwas anderes.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo Sue,

    eine Bitte habe ich. Wenn du Dokumente oder Texte hier einbringen möchtest, dann mache das btte anonymisiert, also schwärze alle Namen, Firmennamen und E-Mail Adressen. Das ist wichtg aus Datenschutzgründen.

    Davon abgesehen dürfen wir hier im Forum nicht bewerten, ob die E-Mail als eine Zusicherung von Eigenschaften anzusehen ist. Das wäre unerlaubte Rechtsberatung. Man kann nur allgemein sagen, dass eine dir zugesicherte Eigenschaft auch für den neuen Eigentümer Bestand hat. Er würde dann schon einen sehr guten Grund brauchen, um davon abzuweichen.

    Und weiter die allgemeine Information, dass eine Vereinbarung nicht zwingend im Mietvertrag stehen muss. Denn man kann auch eine beidseitige Vertragsänderung vereinbaren. Dies wäre theoretisch sogar mündlich möglich, nur dass dann der Beweis darüber natürlich sehr viel schwieriger ist.

    Nun darfst du selber entscheiden, ob die E-Mail als vertragliche Zusicherung angesehen werden kann oder doch nur als Duldung, die jederzeit untersagt werden kann. Wenn du dir nicht sicher bist, frage bitte einen Anwalt oder Mieterverein. Hier im Forum kann das nicht entschieden werden.