Einbauküche nach Auszug von Hausverwaltung einfach weiter vermietet

  • Schönen guten Abend,

    uns beschäftigt seit nun mehr 10 Monaten, also seit dem Auszug aus unserer alten Wohnung, was mit unserer Küche geschehen wird, die noch in dieser Wohnung steht. Nachdem die Hausverwaltung all unsere potentiellen Nachmieter nach langer Wartezeit ablehnte, die alle unsere Küche übernommen hätten, warten wir seit Juli 2019 auf eine Nachricht der Verwaltung. Aufgrund der geplanten Mieterhöhung, die uns bei der Suche der Nachmieter nicht bekannt war, gab es im Februar 2020 (auf unsere Anfrage) noch immer keinen Nachmieter. Vor wenigen Tagen, am 14.Mai fuhren wir spontan an der Wohnung vorbei und mussten feststellen, dass sich wohl ein Nachmieter gefunden hat. Pflanzen an den Fenstern und neue Namen auf der Klingel verrieten es uns.

    Nur leider hat uns bisher niemand von der Hausverwaltung darüber informiert. Abgemacht war, dass sie uns Bescheid geben, ob der kommende Nachmieter Interesse an der Küche hat und sie uns abkauft oder ob wir sie ausbauen müssen. Nun wurde alles anscheinend hinter unserem Rücken geregelt und wir sind stinksauer. Unser Eigentum wurde einfach weiter vermietet bzw sogar verkauft ohne uns einzubeziehen. Wir mussten damals die Küche nagelneu vom Vermieter übernehmen, die von der Vorgängerin nie genutzt wurde und wollten nun auch einen Abstand dafür. Nun stellt sich die Frage welche Möglichkeiten wir haben. Die Küche werden wir unter den Umständen definitiv nicht zurück nehmen. Es geht einfach darum unseren vor 10 Monaten besprochenen Abstand zu erhalten und dieses leidige Thema endlich abzuschließen. Diese Hausverwaltung ist bisher die schlechteste mit der wir zu tun hatten! Es wird weder auf Emails oder Anrufe auf den AB geantwortet. Selbst an der Tür öffnet niemand zu den Öffnungszeiten.

    Wäre die Verwaltung in dem Fall verpflichtet den Abstand für die Küche zu bezahlen? Sie haben 2019 zugestimmt diese den Nachmietern anzubieten und uns zu kontaktieren. Das taten Sie nicht. Und nun nutzen fremde Personen ohne unser Wissen unser Eigentum...

    Vielen Dank im Voraus für eure Tipps!

  • Hallo Sebo,

    als Mieter hat man gemäß §539 II BGB das Recht, seine Einrichtungsgegenstände zu entfernen. Jedoch unterliegt dieses Recht gemäß §548 II BGB einer Verjährung von 6 Monaten. Man kann danach die Herausgabe verlangen, aber wegen der Verjährung nicht gerichtlich durchsetzen. Der Vermieter kann sich auf die Verjährung berufen.

    Entgegen anderer Meinungen spielt es keine Rolle, ob irgend etwas schriftlich dazu vereinbart wurde. Denn die Verjährung kann man nur dadurch hemmen, indem man Klage bei Gericht einreicht.

    Die Küche einem Nachmieter oder dem Vermieter zu verkaufen kann man selbstverständlich anbieten. Aber das kann man nicht erzwingen. Ein Kauf bedarf der gegenseitigen Einigung. Kommt es zu keinem Kaufvertrag, bleibt nur, die Gegenstände mitzunehmen, allerdings innerhalb der Verjährungsfrist wie oben erläutert.

  • Entgegen anderer Meinungen spielt es keine Rolle, ob irgend etwas schriftlich dazu vereinbart wurde.

    Es ist doch wohl ein gravierender Unterschied, ob die Übernahme der Küche schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. In letzterem Fall kann und wird sich die Hausverwaltung auf eine partielle Amnesie berufen.

  • ob die Übernahme der Küche schriftlich vereinbart wurde

    Ja, wenn fest vereinbart war, dass die Küche übernommen wurde, dann gilt das natürlich, die Beweisbarkeit mal außer Acht gelassen. Aber aus der Information im Text geht hervor, dass die Küche einem möglichen Nachmieter lediglich angeboten werden sollte zur Übernahme. Aus diesem Grund schließe ich aus, dass die Hausverwaltung in dem Punkt irgend was zugesagt hat.

  • Hallo Fruggel!

    Besten Dank für deinen Beitrag!

    Das ist natürlich keine erfreuliche Information! Es ist schade wie wenig eine Absprache wert ist und es Leute gibt, die Menschen skrupellos um ihr Geld und Eigentum durch Nichtstun bringen wollen und können! Wir haben der Hausverwaltung Nachmieter angeboten, die Sie ablehnte, weil sie im Stillen wusste, daß sie sowieso die Miete erhöhen wird. Wie hätten uns die Arbeit somit sparen können! Dadurch hatten wir doppelte Mietzahlungen nach dem Umzug und immer noch die Küche am Bein. Wir übergaben der Hausverwaltung eine astreine, geleckte Wohnung ohne Beanstandung, frisch gestrichen und besenrein. Und nun steht das Recht auch noch auf deren Seite, weil sie sich genügend Zeit gelassen haben? In der Zeit warteten wir gutgläubig auf die zugesagte Benachrichtigung über einen neuen Nachmieter, weil für uns die Einhaltung einer Abmachung noch Ehrensache ist...

    Schade, dass man Menschen, die nicht jeden Paragraphen dieses Landes kennen, so mit rechtlichem Rückenwind betrügen kann!

    Das musste ich leider gerade mal los werden. Es hilft zwar nicht weiter aber es macht meinem Ärger darüber etwas Luft!

    Trotzdem vielen Dank für die zeitnahe Hilfe!

    Ein Quäntchen Hoffnung hege ich aber noch. Ich werde die Hausverwaltung nun trotzdem damit konfrontieren und vielleicht haben die ja doch ein Fünkchen Anstand um diesen Sachverhalt fair zu klären...

    Beste Grüße

  • Hallo Köbes!

    Dein Beitrag ist mir leider nicht direkt aufgefallen. Da diese Hausverwaltung kaum Antworten auf unsere Kontaktversuche gegeben hat, haben wir "nur" eine Email in der man uns versichert sich wegen des Verbleibs der Küche zu gegebenem Zeitpunkt bei uns zu melden...