Kosten für Instandsetzung - Reparaturen in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo liebe Community,

    ich kämpfe zur Zeit mit meinem Vermieter in Bezug auf eine unberechtigte Nebenkostenabrechnung.

    Der Vermieter legt Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten in der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um, die er meines Erachtens eigentlich nicht umlegen dürfte.

    Im Falle der Reparatur legt er Arbeiten an einem Rollokasten (der sich zudem nicht in meiner Wohnung befindet) anteilig auf mich um.

    Darf der Vermieter diese Kosten anteilig auf alle MIeter umlegen?

    Im Falle der Instandsetzung handelt es sich um eine Beseitigung einer Abflussrohrverstopfung. Da die Verstopfung zuerst in meiner Wohnung auftrat habe ich den Vermieter informiert,

    woraufhin dieser eine Reinigungsfirma zur Beseitigung der Verstopfung beauftragt hat. Gründe der Verstopfung laut der Reinigungsfirma waren: Haare, Schlamm, Fett

    Darf der Vermieter diese Kosten anteilig auf die MIeter umlegen?

    Könnte der Vermieter in diesem Fall die Kosten sogar zu 100% von mir einfordern, da ich die Verstopfung gemeldet habe?

    Ich hoffe, dass ihr mir in diesem Fall weiterhelfen könnt, damit ich weiß, wie ich bei meinem Vermieter weiter vorgehen kann.

    Herzlichen Dank vorab und viele Grüße

  • Hi!

    Habe mir das auch mal angesehen, und stimme Köbes da voll zu. Ich hatte ziemlich genau dasselbe Problem, habe mich aber dagegen entschieden, das irgendwie bilateral mit meinem Vermieter zu machen, da es sich um eine große Wohnungsbaugesellschaft handelt. Ich weiß nicht, wie das bei dir ist, aber ich persönlich habe ganz gute Erfahrungen damit gemacht, für solche Geschichten meine Rechtsansprüche zu verkaufen. Bekommst da natürlich nicht alles wieder, aber ist dafür eben einfacher, gerade bei großen Vermietern.

    Ich glaube ich darf hier gar keine direkte Referenz geben, mit wem ich das gemacht habe. Aber mit Google findet man da relativ schnell Lösungen (hier eine Übersicht). Die sind auch generell recht erfolgreich wie es scheint (hier zu lesen). Würde dir nur empfehlen, da nicht Anbieter zu wählen, die irgendwelche fixen Beträge verlangen, damit war ich relativ unhappy.

    Vielleicht hilft es dir ja!
    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (18. Mai 2020 um 17:25) aus folgendem Grund: Unerlaubte Verlinkungen zu möglichen Anbietern entfernt.

  • Hi Roland

    danke zunächst für deine Antwort. Bei mir handelt es sich um einen Vermieter der eine kleine Immobiliengesellschaft besitzt.

    Ich denke, dass ich, wie du und Köbes geschrieben habt rechtlich auf der sicheren Seite bin. Ich würde daher einfach die zu unrecht

    in Rechnung gestellten Kosten mit der nächsten Mietzahlung einbehalten und dem Vermieter diesbezüglich eine eMail zusenden, um

    ihm den Sachverhalt genau zu erläutern. Das einzige Bedenken, welches ich habe ist, ob der Vermieter anschließend nicht alle Möglichkeiten versucht, um in irgendeiner Weise die Miete zu erhöhen, um so den "Verlust" zu kompensieren. Daher zögere ich aktuell noch, ob ich dieses Vorgehen tatsächlich umsetzen soll.

    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (18. Mai 2020 um 21:51) aus folgendem Grund: Vollzitat entfernt

  • Hallo,

    zunächst eine kleine Bitte, dass du Beiträge, auf die du antwortest, nicht mit vollem Text zitierst. Das macht die Sache eher unübersichtlich. Besser ist, nur einzelne Sätze zu zitieren, auf die man eingehen möchte.

    ob der Vermieter anschließend nicht alle Möglichkeiten versucht, um in irgendeiner Weise die Miete zu erhöhen

    Das kann natürlich passieren, wenn die Miete eh schon gering ist. Aber aufgrund der Kappungsgrenze von 20% oder teilweise auch nur 15% ist das sicherlich noch weniger als so manche Reparaturen. Und dann muss der Vermieter die Mieterhöhung erst mal ordnungsgemäß begründet haben.

    Könnte der Vermieter in diesem Fall die Kosten sogar zu 100% von mir einfordern, da ich die Verstopfung gemeldet habe?

    Nein. Nur weil man einen Mangel meldet, ist das kein Grund, die Kosten aufgebrummt zu bekommen. Denn erstens ist man gesetzlich sogar daz verpflichtet, Mängel zu melden, und zweitens ist ein Vermieter gesetzlich verpflichtet, einen Mnagel zu beseitigen, soweit die Nutzbarkeit der Wohnung eingeschränkt ist.

    Eine Rohrverstopfung hat bekanntlich nichts mit Betriebskosten zu tun. Dafür sind wir hier aber beim Thema Schadenerstz, den der Vermieter geltend machen könnte. Voraussetzung hierfür ist aber, dass man als Mieter den Schaden schuldhaft verursacht hat, etwa weil man Dinge ins Abwasser gegeben hat, die dort nicht hinein dürfen. Binden oder Essensreste ist dafür ein Beispiel. Fett, Schlamm und Haare hingegen lagern sich in allen Rohren ab, das ist ganz normal.