Guten Tag zusammen,
welche Bauseitigen, Vorvertraglichen bzw. sonstigen Voraussetzungen sollte der Vermieter im eigenen Interesse schaffen, um eine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen zu könnnen?
Ich werde irgendwann (hoffentlich nicht all zu bald) durch Erbschaft Vermieter. Der künftige Erblasser hat rund um die Nebenkostenabrechungen viele Streitfälle mit seinen Mietern. Diese wären aus meiner Sicht durch geschicktere Abrechnungsmodalitäten zu vermeiden. Allerdings wären dazu teilweise Voraussetzungen zu schaffen.
Sammlung / Ideen: siehe unten mit der Bitte um Rückmeldung, ob vollständig / korrekt.
Danke & Gruß,
Große Frage
-------------------
Soll-/Idealzustand:
- Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet
- Energieausweis gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) vorhanden
- Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung sind vorhanden für (und messen nachweislich richtig):
- Wasser (kalt): jede Wohnung einzeln
- Wasser (warm): jede Wohnung einzeln, siehe Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
- „Allgemeinwasser“ (Garage/Garten): separat - sofern der Wasserhahn nicht fest zu einer Wohnung gehört – dann zusammen mit der jeweiligen Wohnung
- [Abwasser – Mengen wie Zu-Wasser aufgeteilt, da es keine Abwasseruhren gibt]
- Strom: jede Wohnung einzeln
- Strom: Allgemeinstrom separat (Treppenhaus, Heizung,...)
- Heizung: Verbrauchsabhängig für jede Wohnung einzeln, siehe Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
- Umlageschlüssel sind geeignet und im ganzen Haus einheitlich gewählt
- Wohnfläche: wohl am besten (das Problem, dass neuere Berechnungs-Normen die Fläche ändern, tritt selten auf; die alten Berechnungsnormen haben teilweise Nachwirkung)
- Bewohner: weniger geeignet, da Problem der „Bewohner-Zählung/Ermittlung“: tatsächliche Bewohner vs. Einwohnermeldeamt vs. unterschiedliche Sichtweise Vermieter/Mieter vs. unterjährige Einzüge/Auszüge.
- im Mietvertrag ist eine Umlage der Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) wirksam vereinbart; dazu aktuelle Mietvertrags-Vorlage eines Vermietervereins nutzen.
- Im "Layout" der Nebenkostenabrechnung sind nur Positionen enthalten, die nach Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind.
- alle Kostenarten werden in der Nebenkostenabrechnung korrekt aufgeteilt (je nach Kostenart verbrauchsabhängig bzw. mit Umlageschlüssel)
- [Nice-To-Have: Prävention nach Erstellung und vor Abgabe der Nebenkostenabrechung an Mieter: Vergleich der Abrechnung mit Betriebskostenspiegel (des Mietervereins): Gibt es Kostenarten, die Ausreißer sind? Warum sind diese so hoch wie sie sind? ]
------------------------