Mietminderung wegen Lärm durch Straßenverkehr

  • Hallo liebe Community,

    folgender hypothetischer Fall:

    Bei der Wohnungsbesichtigung zur Anmietung einer Wohnung, die an einer viel befahrenen Straße in einer Großstadt liegt, gibt der Verwalter an, dass mit Einzug die Fenster gegen Schallschutzfenster ausgetauscht werden. Es kommt zur Unterzeichnung. Die Schallschutzmaßnahme wird ausgeführt, aber schlampig. So werden auch die Rolladenkästen erneuert, dabei aber die Verputzung entfernt und durch eine einfache Plastikschiene ersetzt und auch sonst keine Schallschutzmaßnahme am Rollladenkasten durchgeführt. Es wird angekündigt, dass dies behoben wird, aber nach einem Jahr ist immer noch nichts gemacht. Zusätzlich sind die Fensterbereiche den ganzen Zeitraum über nicht vollständig fertig gestellt, notwendige Malerarbeiten nicht durchgeführt. Durch den Fensteraustausch befinden sich zusätzlich deutliche. schwarze Fingerabdrucksspuren an der vorher (Mieterwechsel) frisch gestrichenen Wand. Baustellenflair. Nach einem Jahr reißt dem Mieter der Geduldsfaden und er macht Mietminderung geltend. Der Vermieter bezeichnet dies als Mietschulden und pocht auf die "volle Miete". Wie ist die Rechtslage?

    Selber Mietvertrag, andere Seite der Wohnung: kurze Zeit nach Einzug wird der Mieter im Wohnzimmerbereich, der eigentlich von der Straße abgewandt liegt, von zwar leisen aber seltsamen und nervigen Brummgeräuschen gestört (100Hz). Diese treten gehäuft und nachhaltig (über einen großen Teil des Tages, gerne abends und nachts) im Sommer auf, teilweise ist der Aufenthalt im Wohnzimmer unerträglich. Bei der Ursachenerforschung erfährt der Mieter von Nachbarn, dass die Vormieter das Problem auch hatten und vermutlich genau deswegen ausgezogen sind, da die Ursache nie gefunden werden konnte. Inzwischen ist zum Glück (nach langen Nachforschungen!) die Ursache gefunden (durch den Mieter übrigens, der Vermieter hatte hier keine Veranlassung, sich an der Suche zu beteiligen) und konnte abgestellt werden. Kann der Mieter nachträglich Schadenersatz verlangen? Der Wohnungskomfort war immerhin über einen sehr langen Zeitraum stark eingeschränkt. Und der Vermieter hatte diesen offensichtlichen Mangel bei Mietvertragsunterzeichnung nicht offen gelegt. Wie ist die Rechtslage?

    Besten Dank!

  • Der Vermieter bezeichnet dies als Mietschulden und pocht auf die "volle Miete". Wie ist die Rechtslage?

    Der Mietmangel dürfte hier in der schlechten und vertraglich geschuldeten Leistung der Erneuerung der Fenster liegen. So dass eine Mietminderung tatsächlich in Betracht kommt. In Bezug auf die Höhe kann man aber keine Aussagen machen. Zudem könnte man den Vermieter auf Vornahme verklagen und auch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

    Kann der Mieter nachträglich Schadenersatz verlangen?

    Was für ein Schaden ist denn entstanden, außer das man etwas genervt worden ist? Eine rückwirkende Mietminderung ist mehr als unwahrscheinlich, da du ja offensichtlich deine Rechte zur Mietminderung kennst, wenn du diese dann nicht wahrnimmst, ist nachträglich nichts mehr zu machen, weil du im Bewusstsein geleistet hast, das du nicht hättest leisten müssen, Man hätte die Miete zumindest unter Vorbehalt zahlen können. Gerade wenn es über ein Jahr so wahr. Aber auch hier gibt es Ausnahmen.

    Wenn der Vermieter getäuscht hat im Sinne von § 123 BGB, so ist eine Anfechtung möglich. Wobei diese auch nach über einem Jahr verfristet sein kann gem. § 124 BGB.

    Im Ergebnis kann man sagen, man hat zulange nichts getan.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe somit die Frage auf erledigt gesetzt. Wenn doch noch Unklarheiten sind, einfach hier wieder schreiben.