Besichtigung wegen beabsichtigtem Verkauf

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    und zwar habe ich gestern Abend meine E-Mails gecheckt und festgestellt, das mein Vermieter mir ein Paar E-Mails geschickt hat. Darin steht das er morgen Abend(Feiertag) eine Besichtigung machen möchte wegen Verkauf. Er weiß das ich nicht jeden Tag meine E-Mails checken zu, hab ich ihn schon des öfteren in der Vergangenheit gesagt. Darin steht auch wenn ich nicht möchte dass es zum Eigennutzen verkauft wird ,soll ich mich melden. Und das er 3 Mal mir geschrieben hätte, was stimmt allerdings 2 E-Mails Sonntag und 1gestern ,wie ich gestern Abend festgestellt habe. Er schrieb das er mich auch 5 Mal versucht hätte mich anzurufen, was aber nicht stimmt,aber egal ,ich möchte keinen Ärger. Jetzt zu meine Fragen. Ich habe 5 Kinder, die ich natürlich schützen möchte vor dem Corona,muss ich Besichtigungen dulden und wie viele Personen muss ich dann reinlassen? Lebe in Bayern

    Mfg

    Schnappa

  • Hallo Schnappa,

    allgemein gesagt muss man Besichtigungen dulden. Denn der geplante Verkauf ist ein Interesse des Vermieters, dem man nicht im Wege stehen darf. Generell die Besichtigung ablehnen kann man also nicht, man kann nur beim Termin und dem Ablauf mitreden.

    Der Termin muss auch für dich passend sein. Der Vermieter kann nicht einen Termin einseitig vorschreiben und darauf hättest du dich dann um jeden Preis einzustellen. Man muss sich auf einen Termin verständigen.

    Auch beim Ablauf kannst du mitreden. Du kannst sagen, dass du keine Massenbesichtigung möchtest, sondern beispielsweise maximal 2 Interessenten, andere müssen inzwischen vor der Tür warten. Zum Schutz vor Ansteckung muss du niemandem die Hand geben, auch nicht dem Vermieter. Haltet mindestens 2 Meter Abstand, wascht euch nach jeder Besichtigung die Hände, so wie es ja auch die allgemeinen Bestimmungen vorschreiben.

    Vorsicht und Schutzmaßnahmen sind sinnvoll und wichtig, ja, aber Angst und Panik ist nicht erforderlich. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Interessenten vielleicht von selbst eine Mund/Nase Bedeckung mitbringen, da man es vom Einkaufen inzwischen gewohnt ist, bzw. auch den besucher darum bitten. Ihr selber könnt das selbstverständlich auch benutzen.

  • Hallo Schnappa!

    Ich habe 5 Kinder, die ich natürlich schützen möchte vor dem Corona,muss ich Besichtigungen dulden und wie viele Personen muss ich dann reinlassen? Lebe in Bayern

    Falls du Kinder mit Vorerkrankungen hast (Autoimmunerkrankung, Krebserkrankung)

    ist Vorsicht angebracht. Der Deutsche Mieterbund schreibt zu Wohnungsbesichtigung

    während der Corona-Pandemie Folgendes:

    Ob der Vermieter die Wohnung des Mieters besichtigen darf, hängt von einer Abwägung des Eigentumsrechts des Vermieters mit dem Recht des Mieters auf Privatsphäre ab. Bei einer Pandemie ist zudem der Schutz des Mieters auf körperliche Unversehrtheit zu beachten und maßgeblich.

    Besichtigungen, die keinen dringend notwendigen Zweck verfolgen, müssen daher aus Sicht des Deutschen Mieterbundes auf die Zeit nach der Pandemie verschoben werden. Bei notwendigen Reparaturen (bspw. Rohrbruch) muss der Mieter aber Zugang zur Wohnung gewähren.

    Zunächst gilt: Wohnungsbesichtigungen sind auch in diesen Zeiten grundsätzlich noch zulässig, sollten wenn möglich aber auf die Zeit nach der Pandemie verschoben werden.

    Ist eine Besichtigung notwendig, sollte sie so achtsam wie möglich ausgeführt werden. Das bedeutet Einzelbesichtigungen bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.

    Außerdem müssen die behördlichen Auflagen in den einzelnen Bundesländern unbedingt beachtet werden.

    Als Hygiene-Maßnahmen sollte Folgendes beachtet werden:

    – aufs Händeschütteln verzichten und auch auf die Nies- und Hustenetikette achten,

    zudem einen Abstand von ein bis zwei Metern zueinander halten,

    - Kontakt zu Gegenständen vermeiden, offene Innentüren ermöglichen eine Besichtigung,

    ohne das ständig Klinken angefasst werden müssen. Wenn dies nicht immer möglich ist,

    dann alle Kontaktflächen gründlich nach der Wohnungsbesichtigung desinfizieren,

    - Ein Fläschchen Desinfektionsmittel bereithalten und Besucher/Vermieter auffordern sich anfangs

    die Hände zu desinfizieren,

    – Den Vermieter vorab auffordern bei der Wohnungsbesichtigung Community-

    oder Schutzmasken mitzubringen und bitte aufzusetzen, falls die Wohnungsbesichtigung

    unerlässlich ist.

    - Nach der Wohnungsbesichtigung, auch evetuell schon während der Wohnungsbesichtigung

    für gute Durchlüftung sorgen. Das vermindert das Ansteckungsrisiko, denn in geschlossenen

    Räumen besteht ein höheres Ansteckungsrisiko.

    Gruß