Rasenschnitt/Sandkasteninstandsetzung Nebenkostenabrechnung

  • Guten Morgen,

    Ich habe eine Frage bzw ein Anliegen, da es einen Mieterwechsel gab und seitdem mehr Nebenkosten anfallen, die auf alle Mieter umgelegt werden.

    Es ist eine Familie ins Haus eingezogen. Im Garten stand schon immer ein Sandkasten, der von niemandem genutzt wurde und der bei unserem Einzug schon total verrottet war. Es wohnte niemand mit Kindern im Haus seit Bau des Hauses. Der Sandkasten wurde laut Aussagen der Nachbarn 2009 bei Bau des Hauses erstellt und dann nie renoviert/gewartet oder genutzt.

    Bevor die neue Familie einzog wurde nun der Sandkasten auf Kosten aller Mieter erneuert. Es gab neue Balken außenrum, neuen Sand und auch eine Abdeckvorrichtung.

    Des weiteren galt und gilt nach wie vor hier immer eine Kehrwoche. Zu dieswr Kehrwoche gehört auch das Rasenmähen im Gemeinschaftsgarten sowie auch Kehren, Schneeschippen und eben das Treppenhaus reinigen.

    Seit die neue Familie eingezogen ist lässt der Vermieter um den Sandkasten rum 2x pro Woche den Rasenmähen. Gemäht werden circa 20 qm, nur um dem Sandkasten und um das nebendran stehende Spielgerät (so ein motorrad auf einer Feder wie man es vom Spielplatz kennt). Das geschah ohne Absprache mit den Mietern, die immer regelmäßig ihrer Rasenmähpflicht nachkommen. Es ist für mich absolut sinnfrei, dass nun 20 qm des Gartens professionell gemäht werden. Dafür berechnet die Gartenfirma jedes mal 15 min mähen, 15 min entsorgung des grünschnitts und 45 Minuten Anfahrt. Also 2,5 Stunden pro Woche. Das summiert sich an Kosten, die auf alle Mieter umgelegt werden. Mit dem Vermieter haben wir schon gesprochen, weshalb er das tut. Er meint er will sicherstellen, dass die Kinder immer mit ordentlichem Rasen spielen können.

    Ich will jetzt auch keinen Streit mit ihm anfangen oder so.

    Aber mich wenigstens mal informieren, ob das so rechtens ist. Immerhin zahlen wir dank des Spielplatzes nun fast 600 Euro im Jahr.. ;(

    Ich freue mich auf eure Einschätzung. Vielen Dank.

  • Hallo wibble,

    wurde nun der Sandkasten auf Kosten aller Mieter erneuert

    Das ist eine Instandsetzung, die laut Gesetz der Vermieter zu tragen hat und es nicht umlagefähig ist. Dass man jedes Jahr mal Sand nachfüllen muss, kann umlagefähig sein, da wiederkehrend nötig, aber das wars dann auch schon.

    lässt der Vermieter um den Sandkasten rum 2x pro Woche den Rasenmähen

    Das kann der Vermieter natürlich machen, wenn er das möchte. Dagegen lässt sich nichts einwenden. Jedoch kann er die Kosten dann nicht umlegen. Denn es ist so, dass wenn man als Mieter vertraglich eine bestimmte Pflicht hat, dann hat man gleichzeitig auch das Recht, die Aufgabe zu erfüllen. Der Vermieter kann dann nicht nach Belieben das Vereinbarte ändern und Kosten umlegen.

    Er meint er will sicherstellen, dass die Kinder immer mit ordentlichem Rasen spielen können.

    Sehr nett vom Vermieter, aber es ist somit sein Privatvergnügen, für das er aufkommen muss, da vertraglich etwas anderes vereinbart ist.