Pflicht zum Streichen bei Auszug?

  • Hallo,

    Ich ziehe zum 31.05. nach 12 Jahren aus einem gemieteten Haus aus. Jetzt macht die Vermieterin Stress wegen Streichen. Ich soll alle Räume weiss streichen - mit der Begründung der Vormieter hätte bei Auszug alle Räume weiss gestrichen. Das war 2008 - ich kann mich daran ehrlich nicht erinnern, ich weiss nur das wir damals alles selber neu gestrichen haben.

    Es ist im Mietvertrag nicht schrftl. festgehalten, dass die Räume weiss gestrichen übergeben wurden. Noch steht drin, dass ich bei Auszug weiss streichen muss. Lediglich die üblichen - teils nicht mehr wirksamen - Fristen zur Renovierung nach 3,5 oder 7 Jahren.

    Bin ich verpflichtet jetzt trotzdem alles weiss zu streichen?

    Danke für Hinweise & Tipps.

  • Hallo Carsten,

    die Pflicht zu den Schönheitsrenovierungen entsteht erst mit einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag. Nur mit einer solchen Klausel (die auch noch korrekt formuliert sein muss um wirksam zu sein) bist du verpflichtet zu streichen. Ohne einer solchen Klausel braucht man die Wohnung lediglich "besenrein" zurück geben.

    Etwas anderes kann sich je nach dem Umständen ergeben, wenn du Wände farbig gestrichen haben solltest. Das hat dann nichts mit den Schönheitsrenovierungen zu tun, sondern kann eventuell wie eine Beschädigung angesehen werden, für die man bekanntlich aufzukommen hat. In diesem Fall kann der Vermieter dann doch verlangen, dass du die farbigen Wände mit netralen hellen Farben (also nicht zwingend weiß) streichst.