Fristlose Kündigung Hauptmieter, was geschieht mit dem Untermieter?

  • Hallo ihr Lieben,


    Situation wie folgt:


    Ich habe einen Untermietvertrag (leider blauäugig) unterschrieben und lebe alleine in der Wohnung, da meine Vermieterin, die Hauptmieterin, zu ihrem Freund gezogen ist.

    Nun habe ich mit dem Hauptvermieter gesprochen und erfahren, dass keine Genehmigung zur Untervermietung vorliegt und er daher die fristlose Kündigung des Hauptmieterin anstrebt. Ich könne wohl auch wohnen bleiben und es käme ein Mietverhältnis zwischen mir und dem Hauptvermieter zu Stande.
    Nun bin ich jedoch etwas verzweifelt:

    Wird mein Mietvertrag ebenfalls gekündigt?
    An wen zahle ich denn dann die Miete?

    Wie verhält es sich mit der Kaution, die ich meiner Vermieterin gezahlt habe?
    Habe ich das Recht auf eine fristlose Kündigung, da der Mietvertrag mit dem Wissen, dass keine Genehmigung vorliegt geschlossen wurde - wird dieser also unwirksam?


    vielleicht hatte jemand eine ähnliche Situation und kann berichten.


    liebe Grüße!

  • Nehmen wir an, der Hauptmietvertrag wird wirksam gekündigt, dann endet dein Besitzrecht an der Wohnung. Du müsstest die Wohnung also ebenfalls räumen. Je nach Vertragsgestaltung deines Mietvertrages wird dieser nicht unbedingt gekündigt. Dein Mietvertrag ist deshalb auch nicht unwirksam. Dennoch bleibt natürlich die Frage, wie dein bisheriger Vermieter seinen Teil des Vertrages zukünftig einhalten können soll, wenn die Wohnung geräumt werden muss.

    Aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten anzustreben. In diesem Zuge sind dann auch die Fragen bzgl Entrichtung der Miete und der Kaution zu klären.

  • Hallo Annka,

    Aufgrund dieser Information von dir:

    es käme ein Mietverhältnis zwischen mir und dem Hauptvermieter zu Stande

    gibt es für dich keinen Grund zur Sorge. Ich möchte dich da etwas beruhigen. Offenbar ist der Eigentümer einverstanden, dass du in der Wohnung bleiben kannst und er will mit dir einen neuen Vertrag schließen. Das ist eine gute Nachricht. Der ganze Rest sind Formalitäten, die sich klären lassen. Natürlich muss dir der bisherige Hauptmieter deine Kaution zurück geben, sofern es keine Beschädigungen gibt, die verrechnet werden müssen.

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