Betriebskostenabrechnung - Welche Gartenflächen / Grünflächen

  • Hallo,


    ich muss hier jedes Jahr einen riesen Haufen Geld für die Gartenpflege bezahlen. Jetzt ist meine Frage welche Grünflächen der Vermieter hierzu ansetzen kann, denn um das Haus herum sind sehr viele Grünflächen und der Vermieter hat sehr viel Eigentum hier rund herum.

    Bin gespant auf die Antworten

  • Hallo,


    ein Vermieter kann Gartenarbeiten abrechnen für alle Flächen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen. Ebenfalls darf er das, bei Flächen, die der Dekoration dienen. Das ist typisch bei Vorgärten am Eingangsbereich, die nicht direkt nutzbar sind, aber durch Blumen das Anwesen verschönern.


    Eher schwierig bis unmöglich ist es bei Flächen, die nur einem bestimmten Bewohner zur exklusiven Nutzung zur Verfügung stehen, oder Flächen, die von der Allgemeinheit, also auch Fremden genutzt werden dürfen.


    Ich befürchte aber, dass dir diese Antwort nur eingeschränkt weiter helfen wird. Denn man kommt nur dann zu einer hilfreichen Bewertung, wenn man sich die Abrechnung (inkl. der Belege) anschaut. Nicht alle Arbeiten im Garten sind umlagefähig, und bei unverhältnismäßig hohen Beträgen kommt dann auch die Frage nach dem Wirtschftlichkeitsgebot ins Spiel.

  • Meine Kristallkugel, auf der ich sonst alles sehen kann, ist zurzeit zur Inspektion. Deshalb ist eine Beanwortung nach der Größe der Grünflächen derzeit nicht möglich.

  • Wenn es darum geht, welche Flächen abgerechnet werden können, kommt es doch auf da Eigentum an? Es können nur die Flächen grundsätzlich umgelegt werden, soweit diese zum Grundstück gehören die vermietet werden.

    Daher müsste man im Zweifel zum Grundbuchamt, wenn die Belegeinsicht nicht hilft.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!