Eigentümerwechsel Mietwohnung

  • Hallo zusammen,

    ich bin Neu hier! Habe mich angemeldet da ich befürchte, dass ich mich zum ersten mal in einer unangenehm endenden Situation zum Thema Mietrecht befinden könnte.

    Ich wohne seit ziemlich genau 5 Jahren zur Miete in einer DG Wohnung. Aufgrund eines Erbschaftsstreit der Hauseigentümerin mit Ihrem Bruder, soll das Haus verkauft werden. Die Wohnungen (insgesamt 4) sollen allerdings einzeln als Eigentumswohnungen verkauft werden. Ich mache mir jetzt natürlich sorgen, dass der neue Eigentümer mir evtl. nach abgeschlossenem Kauf wegen Eigenbedarf kündigt. Mir ist bewusst dass es noch nicht soweit ist, ich möchte mich allerdings schon mal vorab informieren dass ich im Fall reagieren kann.

    Ich weiß dass der Käufer das Mietverhältnis erstmal übernehmen muss. Kann er mir dann einfach wegen Eigenbedarf kündigen ?
    Ich habe bereits diverse Info's gefunden - z.B.: Sollte ein Mehrfamilienhaus durch den Verkauf in Eigentumswohnungen umgewandelt werden (was in diesem Fall ja so wäre), gibt es erstmal eine Sperrfrist von 3 Jahren in der ich gar nicht gekündigt werden darf. Ist das so richtig ?

    Gibt es vielleicht andere nützliche Info's die mir weiterhelfen könnten ?

    Ich danke Euch vielmals.

    Grüße, Patrick

  • Sollte ein Mehrfamilienhaus durch den Verkauf in Eigentumswohnungen umgewandelt werden (was in diesem Fall ja so wäre), gibt es erstmal eine Sperrfrist von 3 Jahren in der ich gar nicht gekündigt werden darf. Ist das so richtig ?

    Ja! Die Sperrfrist könnte aber länger ausfallen, je nach dem wie knapp im Ort die Mietwohnungen sind, das könnte dann bis zu 10 Jahren dauern.

  • Es ist nicht sicher, ob die Umwandlung in Eigentumswohnungen bereits in der Vergangenheit erfolgt ist oder erst jetzt umgewandelt werden. Ich kenne durchaus Fälle, wo man das Haus in Eigentumswohnungen geteilt hat, aber der erste Verkauf trotzdem noch im Ganzen erfolgt ist. Das würdest du jedoch bereits in deiner Betriebskostenabrechnung sehen, nämlich wenn die Grundsteuer nicht für das ganze Haus berechnet wurde, sondern nur für deine Wohnung.

    Wenn die Umwandlung tatsächlich jetzt erst erfolgt, hast du ein Vorkaufsrecht und eine Sperrfrist, in der nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden darf.

    Andererseits könnte auch bei einem Verkauf als ganzes eine Kündigung wegen Eigenbedarf drohen, auch in einem Mehrfamilienhaus.

    Jetzt ist es tatsächlich zu früh, sich konkret Gedanken zu machen. Erst wenn tatsächlich eine Kündigung oder Anfrage wegen dem Vorkaufsrecht vorliegt, gilt es diese genau zu prüfen.